GLÜG: Hayer stellt Studiendesign vor

„Eine Studie, die in der Form einzigartig ist“ – mit diesen Worten beschreibt Dr. Tobias Hayer sein aktuelles Projekt. Die Forschungsstudie trägt den Titel „Spielerschutz im Internet: Evaluation der Maßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021“ und entsteht im Auftrag der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Der Diplom-Psychologe und Glücksspielforscher von der Universität Bremen stellte die Rahmenbedingungen und Methodik des Projekts im Rahmen einer digitalen Forschungswerkstatt, wie immer ausgerichtet vom Institut für Glücksspiel und Gesellschaft (GLÜG), vor. Gemeinsam mit Hayer sind Tobias Turowski und Dr. Marc von Meduna für die Studie verantwortlich.

Ergebnisse bis 2026

Der Schwerpunkt der Studie liegt nach den Vorgaben der GGL auf den Auswirkungen der im Glücksspielstaatsvertrag festgelegten umfangreichen Anforderungen, insbesondere auf den Spielerschutz. Dazu zählen sowohl allgemeine technische Anforderungen als auch glücksspielformbezogene Anforderungen, die die seit längerem erlaubnisfähigen Online-Glücksspiele sowie neue erlaubnisfähige Glücksspielformen im Internet betreffen.

Die Ergebnissen der Studie, die Mitte 2026 erwartet werden, sollen laut Hayer dazu beitragen, den Glücksspielstaatsvertrag evidenzbasiert weiterzuentwickeln. Zu diesem Zweck sollen im ersten Modul der Studie 5.000 Probanden aus einem Panel befragt werden – ein enormer Umfang, wie Hayer unterstrich. Durch diese Befragungen erhofft sich der Forscher valide Daten. Diese möchte er in einem weiteren Modul mit Daten anreichern, die bei den Anbietern von Online-Glücksspiel erhoben werden. Dies setze allerdings die Kooperation der Anbieter voraus, laut Hayer ist derzeit noch unklar, ob es zu einer Zusammenarbeit kommt. Ein zusätzliches Modul richtet den Blick gezielt auf Spieler aus dem Hilfesystem. Hier soll gezielt ermittelt werden, welche Maßnahmen bei Spielern mit einem problematischem Spielverhalten greifen.

Kein Anspruch auf Repräsentativität

Hayer wies auch auf die Limitationen des Projekts hin. So seien die Ergebnisse keinesfalls als Evaluation des gesamten Glücksspielstaatsvertrags zu verstehen, sondern lediglich eine Zuarbeit. Ziel sei es die Einflüsse der Gesetzgebung für verschiedene Gruppen aufzuzeigen, ohne dass dies jedoch für die gesamte Bevölkerung gelten müssen. Daher erhebe man keinerlei Anspruch auf Repräsentativität. Eine weitere Beschränkung ist laut Hayer der Forschungsstart nach Inkrafttreten des Staatsvertrags. Dadurch ist keine Prä-Post-Messung, welche Daten unter dem alten Regulierungsregime mit aktuellen Ergebnissen vergleicht, möglich. In diesem Zusammenhang forderte Hayer dazu auf, künftig Forschung bei zukünftigen Gesetzesänderungen schon vorher mitzudenken.

Bildquelle: Kai Uwe Bohn/Universität Bremen Hochschulkommunikation