HMV: „Spielapparatesteuer ist eine Geißel“

„Die Spielapparatesteuer ist eine Geißel, die wir bekämpfen müssen“, betonte Michael Wollenhaupt (Foto), 1. Vorsitzender des Hessischen Münzautomaten-Verbandes (HMV), bei der Jahreshauptversammlung am 12. Juni in der Limeshalle in Grüningen. Diese Steuer, die in den anderen Bundesländern unter dem Namen Vergnügungssteuer firmiert, habe in Hessen teilweise ein Niveau von 20 bis 25 Prozent erreicht oder drohe dies zu erreichen, erläuterte Wollenhaupt. Auch die Stadt Frankfurt plane gerade eine Erhöhung der genannten Steuer. Dabei habe sich die Zahl der Geldspielgeräte in der Stadt allein von 2018 bis 2022 um rund ein Drittel reduziert – von 2.900 auf 2.000. Es sei für ihn „nicht nachvollziehbar“, wie die Politik in der Mainmetropole davon ausgehen könne, dass sich mit einer so deutlich verringerten Anzahl von Geräten immer noch dieselbe Summe an Spielapparatesteuereinnahmen erreichen lassen sollte, kritisierte Wollenhaupt.

Immerhin gab es mit Blick auf diese Steuer auch etwas Positives zu vermelden. Simon Scherer, Justiziar des HMV, berichtete, dass vor Gericht erfolgreich verhindert werden konnte, dass die Stadt Gelnhausen ihre Spielapparatesteuer rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 20 Prozent erhöht habe. Grund: Die Stadt hatte im Hinblick auf die rückwirkende Erhöhung die dafür notwendigen Fristen nicht eingehalten.

Problem: Bereits erteilte Spielhallenkonzessionen werden widerrufen

Stephan Burger, Justiziar des Bundesverbands Automatenunternehmer (BA), führte ins Feld, dass das gewerbliche Geldspiel auch nicht einfach seine Preise erhöhen könnte, um andere finanzielle Mehrbelastungen zu kompensieren. Der Spielpreis sei über die Spielverordnung festgeschrieben und zuletzt in den 1990er Jahren erhöht worden. Ganz anders sehe es bei den staatlichen Anbietern von Glücksspiel aus. Lotto erhöhe seine Spielpreise und auch die Jackpotsummen. “Lotto hat sich immer sehr genau angepasst, dem gewerblichen Geldspiel ist dies nicht möglich.“

Schwierig für die Automatenunternehmer in Hessen ist auch eine Vorgabe des Landes, dass mit der jüngsten Reformierung des Spielhallengesetzes 2022 die Kommunen angehalten werden sollen, alte Erlaubniserteilungen für Spielhallenkonzessionen zu widerrufen. Selbst dann, wenn eine solche Erlaubnis noch viele Jahre Gültigkeit besitzt – etwa bis 2028. HMV-Justiziar Scherer sieht dafür keine juristische Gundlage. Die alten Erlaubnisse müssten ihre Gültigkeit behalten. Schließlich hätten ja auch beispielsweise Führerscheine nicht neu beantragt werden müssen, nachdem es hier Änderungen gegeben habe. So konnte jeder Führerscheininhaber seinen alten Führerschein weiternutzen, als für die Führerscheinklasse 3 das maximal erlaubte zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs von 7,5 auf 3,5 Tonnen reduziert worden war, argumentierte Scherer.

Einen ausführlichen Bericht zu der Sitzung des HMV, auf der unter anderem auch das seit April geltende Gesetz zur Cannabislegalisierung und der Einsatz von KI in Spielhallen thematisiert wurden, finden Sie in der Juli-Ausgabe von games & business. Sie wollen immer über alles informiert sein, was die Branche betrifft? Dann brauchen Sie games & businesshier geht es zum kostenlosen Probeabo!