17.03.2022
Urteil: Weiterbetrieb einer Spielhalle in BaWü
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg (VerfGH BW) hat einem Antrag einer Spielhallenbetreiberin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entsprochen und den vorläufigen Weiterbetrieb einer Spielhalle ermöglicht (Az. 1 VB 156/21 vom 16. März 2022). Das Verfahren wurde von der Kanzlei Benesch & Partner geführt.
Der unanfechtbare Beschluss des Gerichts stelle hierbei klar, dass die in der Hauptsache erhobene Verfassungsbeschwerde des Betreibers, auch in Bezug auf die bisherige „Zäsurrechtsprechung“ weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist. „Damit hatte der Verfassungsgerichtshof eine Folgenabwägung durchzuführen und wichtige Parameter für die Gewährung effektiven Rechtschutzes in Spielhallensachen herausgehoben. Die Entscheidung trug hierbei dem Umstand Rechnung, dass der Betreiber wegen der fehlenden Einnahmen und dennoch gegenüberstehenden Ausgaben in der Existenz gefährdet wird“, so RA Marcus Röll in einer Pressemitteilung.
Hier finden Sie die die ausführliche Pressemitteilung von Benesch & Partner und hier die Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs.
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