Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Buchung von Werbemitteln auf gamesundbusiness.de
Präambel
Die Games & Business GmbH & Co. KG, Dekan-Laist-Str. 17, 55129 Mainz (nachfolgend „Games & Business“) betreibt unter der Domain gamesundbusiness.de eine Website, auf der auch werbliche Inhalte Dritter präsentiert werden (im Folgenden: Plattform).
Games & Business bietet dem Kunden die Möglichkeit zur Präsentation von werblichen Inhalten auf dieser Plattform („nachfolgend „Werbemittel“).
Nutzer der Plattform können ggf. beworbene Angebote des Kunden bei Platzierung eines Links anklicken, um zusätzliche Informationen zu dem ausgewählten Angebot zu erhalten und dieses ggf. auch direkt zu buchen.
In den möglichen späteren Abschluss eines Vertrags über den Erwerb oder sonstigen Bezug von Produkten und/oder Dienstleistungen zwischen Nutzer und Kunde sowie dessen Abwicklung ist Games & Business nicht eingebunden.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Games & Business ermöglicht dem Kunden zur Bewerbung seiner Produkte und/oder Dienstleistungen gegen Entgelt die Einbindung von Werbemitteln auf seiner Plattform.
Ein Werbemittel im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen kann insbesondere, aber nicht ausschließlich aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:
– Bild und/oder Text
– Tonfolgen und/ oder Bewegtbilder (u.a. Banner)
– sensitive Flächen, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Kunden genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen (z.B. Link).
Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
Games & Business wird die ausgewählten Werbemittel ausschließlich unter Verwendung des vom Kunden zu diesem Zweck gestellten Werbematerials in die Plattform integrieren und dort präsentieren.
Der Kunde hat hinsichtlich des bereitzustellenden Werbematerials die unter Mediadaten einsehbaren Vorgaben (Größe, Format etc.) hinsichtlich der jeweiligen Werbemittel zu beachten.
Nutzer, die ein präsentiertes Angebot des Kunden erwerben oder beziehen oder weitergehende Informationen über das Angebot erhalten möchten, werden bei Anklicken des mit einem Hyperlink unterlegten Werbemittels direkt von der Plattform auf eine Website weitergeleitet, die weitergehende Informationen vorhält und, soweit vom Kunden vorgesehen, den Erwerb oder Bezug des Angebots ermöglicht. Games & Business wird zu diesem Zweck dem Angebot des Kunden auf seiner Plattform einen vom Kunden zuvor bestimmten Hyperlink zuordnen.
(2) Enthält dieser Vertrag keine anderslautende Regelung, dürfen die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte ausschließlich auf der im Vertrag bezeichneten Plattform und unter der Domain eingebunden werden, auf welcher diese Plattform gemäß diesem Vertrag betrieben wird (s. Präambel).
(3) Die Parteien sind zur Vertretung oder zum sonstigen rechtsgeschäftlichen Tätigwerden für die jeweils andere Partei weder berechtigt noch verpflichtet. Es steht Games & Business frei, hierauf auf der Plattform und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seiner Plattform ausdrücklich hinzuweisen.
§ 2 Vergütung
Ein Anspruch auf Vergütung entsteht gemäß den Bedingungen des jeweiligen Vergütungsmodells. Die Vergütung versteht sich jeweils zzgl. USt. in gesetzlicher Höhe.
Games & Business erhält eine monatliche Miete für die zur Verfügung gestellte Werbefläche, die sich nach der unter Mediadaten abrufbaren Preisliste für die Werbemittel richtet.
§ 3 Abrechnung
(1) Die Abrechnung durch Games & Business erfolgt monatlich im Voraus, spätestens zum fünften Werktag eines jeden Monats. Rechnungen sind in Textform zu erteilen, und innerhalb von zwei Wochen nach Zugang zahlbar. Rabatte und Skonti werden nicht gewährt.
(2) Die Zahlung hat durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen.
(3) Fällige und nicht fristgerecht ausgeglichene Entgeltforderungen sind mit neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde wird Games & Business die zur Einbindung seiner Werbemittel in die Plattform erforderlichen Werbeinhalte und ggf. Hyperlinks gemäß den unter Mediadaten abrufbaren Vorgaben zur Verfügung stellen.
(2) Die Parteien verpflichten sich, personenbezogene Daten, die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag von der anderen Partei ggf. übermittelt erhalten, ausschließlich zum Zweck der Durchführung dieses Vertrags zu verarbeiten und zu nutzen. Nach Erreichung des Vertragszwecks sind die personenbezogenen Daten zu löschen, sofern nicht ausnahmsweise gesetzliche Aufbewahrungspflichten einer Löschung entgegenstehen. In diesem Fall sind die personenbezogenen Daten zunächst zu sperren und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu löschen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich rechtskonforme Werbeinhalte zu übermitteln. Sollte Games & Business Kenntnis von nicht rechtskonformen Inhalten erlangen, so ist Games & Business berechtigt, diese unverzüglich zu entfernen. Eine Pflicht zur Prüfung von Inhalten durch Games & Business ergibt sich hieraus jedoch nicht.
(4) Darüber hinaus kann Games & Business Werbeinhalte und Hyperlinks aus sachlichem Grund nach eigenem billigem Ermessen (§ 315 BGB) ablehnen, wenn sie der inhaltlich thematischen Ausrichtung der Plattform nicht entsprechen oder Inhalte geschaltet würden, die den Ruf oder die Wertschätzung der der Marke oder des Geschäftsbetriebs von Games & Business beeinträchtigen können.
(5) Der Kunde ist zur vollständigen und inhaltlich zutreffenden Angabe aller von Games & Business benötigten Informationen zur Einbindung der Werbeinhalte in die Plattform verpflichtet.
§ 5 Pflichten von Games & Business
(1) Games & Business ist zur Präsentation und Einbindung der Werbemittel in seine Plattform unter ausschließlicher Verwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Werbeinhalte und Hyperlinks verpflichtet. Die konkrete Form der technischen Einbindung und ihre Umsetzung ergibt sich aus der unter Mediadaten ersichtlichen Beschreibung der Werbemittel.
(2) Eine Nutzung von Werbeinhalten und Hyperlinks wird nur im Werbeumfeld der vertragsgegenständlichen Plattform, im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Vertrags und im Rahmen der gem. § 6 (1) eingeräumten Nutzungsrechte erfolgen, soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes, insbesondere die Darstellung in Printmedien gesondert vereinbaren.
(3) Games & Business darf die vom Kunden bereitgestellten Werbeinhalte und/oder Informationen betreffend die Produkte, Waren und/oder Dienstleistungen grundsätzlich nicht verändern. Es obliegt dem Kunden, Games & Business alle nötigen Werbeinhalte und Hyperlinks in der vereinbarten Form zur Verfügung zu stellen.
(4) Am Verkauf oder Vertrieb von Produkten, Waren und/oder Dienstleistungen des Kunden ist Games & Business weder für den Kunden noch für den Nutzer rechtlich oder tatsächlich weder direkt noch indirekt im Rahmen der Vermittlung beteiligt.
(5) Games & Business gestaltet die Plattform sowie seine Werbemittel im Einklang mit deutschem und in Deutschland anwendbarem Recht.
(6) Games & Business wird ohen ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden kein Direktmarketing, insbesondere nicht per E-Mail oder Telefon, im Namen des Kunden durchführen oder ohne vorherige Einwilligung des Kunden in Textform Adressdaten von Nutzern zu diesem Zweck erfragen.
(7) Games & Business ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, seine Plattform nach eigenem Ermessen fortlaufend weiterzuentwickeln und an die technische Entwicklung anzupassen, sofern hierdurch die Erfüllung der Rechte und Pflichten der Parteien unter diesem Vertrag nicht beeinträchtigt wird.
§ 6 Werbematerialien und Schutzrechte
(1) Der Kunde gestaltet die Werbeinhalte im Einklang mit deutschem und in Deutschland anwendbarem Recht und so, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er verpflichtet sich zur regelmäßigen rechtlichen Prüfung der Werbeinhalte auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen.
(2) Sollen die Inhalte des Kunden nach § 1 Abs. 1 auf der Plattform von Games & Business für neue, bei Vertragsschluss noch nicht zur Verfügung stehende Werbemittel und/oder Werbeformate verwendet werden, bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform. Games & Business zeigt dem Kunden die geplante neue Verwendung der Werbemittel spätestens einen Monat vor Nutzungsaufnahme in Textform an. Der Kunde darf seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund iS von § 313 BGB oder bei Verletzung besonders erheblicher Interessen verweigern. Widerspricht der Kunde der neuen Verwendungsform nicht in Textform binnen drei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die neue Verwendungsform als genehmigt.
(3) Der Kunde räumt Games & Business zum Zweck der Präsentation seiner Dienstleistungen auf der Plattform sowie zum Zweck der Präsentation der Plattform selbst und der vertragszweckgebundenen Einbindung von Inhalten seiner eigenen Website für die Dauer dieses Vertrags ein einfaches, räumlich unbeschränktes Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsecht an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten, Werbematerialien und Informationen zu Dienstleistungen ein.
(4) Der Kunde gestattet Games & Business für die Dauer dieses Vertrags die Nutzung seiner Unternehmenskennzeichen, Marken und nicht registrierten Zeichen, welche die zu bewerbenden Dienstleistungen kennzeichnen.
(5) Der Kunde bestätigt, zur Einräumung von Rechten wie in Abs. 3 und Abs. 4 wiedergegeben auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage berechtigt zu sein. Der Kunde bestätigt weiterhin, dass die von ihm bereitgestellten Werbeinhalte, Materialien und Informationen frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen (zB keine sexuellen Handlungen darstellen und keine rassistischen oder volksverhetzenden Darstellungen aufweisen). Wo vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte diese Voraussetzungen nicht erfüllen, hat der Kunde diese nach Kenntniserlangung unverzüglich durch solche zu ersetzen, die frei von Rechten Dritter und anderen Rechtsverletzungen sind. Bis zur Bereitstellung neuer Inhalte kann Games & Business betroffene Werbeinhalte von der Plattform entfernen, ohne dass dem Kunden insoweit Ansprüche gegen den Games & Business zustehen.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
(1) Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, haften die Parteien bei einer Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen, derer sich die Parteien bei Erfüllung des Vertrags bedienen.
(2) Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Kunden für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(3) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
(4) Die Parteien haften der Höhe nach unbeschränkt bei (a) der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, (b) bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln oder bei Arglist, (c) wenn eine Partei eine Garantie für Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Leistung übernommen hat, (d) bei Ansprüchen nach dem ProdHaftG, sowie (e) bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertraut.
(5) Jede andere, insbesondere verschuldensunabhängige Haftung ist für die Parteien auf den typischerweise bei Geschäften dieser Art vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(6) Games & Business hat alle wirtschaftlich vertretbaren und angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der Plattform – ausgenommen übliche Wartungs- und Reparaturzeiträume – zu gewährleisten. Games & Business übernimmt jedoch keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der Plattform, insbesondere nicht dafür, dass die Plattform für Nutzer jederzeit zugänglich ist und störungsfrei funktioniert.
§ 8 Laufzeit
(1) Die Werbemittel haben die in der unter Mediadaten ersichtlichen festen Laufzeiten und enden nach Ablauf automatisch.
(2) Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Games & Business ist verpflichtet, mit Vertragsbeendigung alle Werbemittel, Hyperlinks und Informationen zu Dienstleistungen des Kundes aus der Plattform zu entfernen. Unter Verstoß gegen diese Verpflichtung nach Vertragsbeendigung eintretende Leistungserfolge werden nicht vergütet.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Beide Parteien sind berechtigt, die geschuldeten Leistungen durch unterbeauftragte Dritte zu erbringen.
(2) Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertrag an Dritte oder die Übertragung des Vertrags auf einen Dritten bedarf der vorherigen Zustimmung durch die andere Partei, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Die andere Partei hat binnen zwei Wochen, nachdem ihr eine geplante Abtretung oder Vertragsübernahme in Textform angezeigt wurde, in Textform zu erklären, ob sie dieser zustimmt.
(3) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich seiner Anlagen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall werden die Parteien eine neue Bestimmung vereinbaren, welche die Parteien bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bewusst gewesen wäre. Bis dahin gilt das Gesetz. Dies gilt entsprechend für den Fall einer von den Parteien bei Vertragsschluss nicht vorhergesehenen Lücke im Vertrag. § 306 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.
(5) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.
(6) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von Games & Business.
AGB Print
I. games & business – Probeabo
Das games & business-Probeabo läuft drei Monate und beinhaltet drei Ausgaben des Unternehmermagazins games & business. Die Lieferung erfolgt frei Haus. Wird das games & business-Probeabo nicht eine Woche nach Erhalt der 2. Ausgabe gekündigt (an: games & business GmbH & Co. KG, games & business Leserservice, Alexandra Malchus, Dekan-Laist-Str. 17, 55129 Mainz), geht das Probeabo automatisch in ein games & business-Jahresabonnement über.
II. games & business – Jahresabo
Das games & business-Jahresabo beinhaltet pro Jahr zwölf Ausgaben des Unternehmermagazins games & business für nur 136 Euro, zzgl. MwSt., zzgl. Versand. Das games & business-Jahresabo kann jederzeit, jedoch spätestens drei Monate vor Ablauf des Jahres, schriftlich gekündigt werden (an: games & business GmbH & Co. KG, games & business Leserservice, Alexandra Malchus, Dekan-Laist-Str. 17, 55129 Mainz). Ansonsten verlängert sich das Abonnement um ein weiteres Jahr.
III. games & business – Newsletter
Die games & business-Newsletter beinhalten ein regelmäßiges Newsupdate per E-Mail. Die games & business-Newsletter sind kostenlos. Der Verlag behält sich allerdings vor, den frei zugänglichen Betrieb der games & business-Newslettern einzustellen. Ein Rechtsanspruch auf einen kostenlosen Empfang der games & business-Newsletter besteht nicht.
IV. games & business – Anzeigenauftrag
1. Dem Auftrag liegen die Bedingungen der jeweils gültigen Anzeigenpreislisten und die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft.
2. Für alle Aufträge behält sich der Verlag die Ablehnung vor. Sie wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
3. Anzeigenaufträge müssen im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abgewickelt sein. Nachlässe werden nur für unwiderruflich im Voraus erteilte Aufträge eines Auftraggebers gewährt. Wird der Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber den zu viel gewährten Nachlass zurückzuvergüten.
4. Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, doch kann eine Verpflichtung hierzu nicht übernommen werden. Für bindende Platzierungsvorschriften, die als wesentlicher Bestandteil des Auftrages gelten, wird ein Zuschlag von 20% auf den Anzeigengrundpreis erhoben. Platzierungsvorschriften ohne Preisaufschlag können lediglich als Wunsch des Kunden entgegengenommen werden.
5. Bei nicht anders lautendem Auftrag erscheinen Lieferanzeigen von Industrie und Großhandel im Textteil. Anzeigenmindestgröße im Textteil: 1/8-Seite. Kleinere Anzeigen erscheinen ausschließlich im Kleinanzeigenteil der Ausgabe.
6. Mehrfarbige Anzeigen sind ab einer 1/8-Seite möglich, der Farbzuschlag für jede bunte Skalenfarbe (Cyan, Magenta, Gelb) beträgt 350 Euro. Der Farbzuschlag je Sonderfarbe beträgt 420 Euro.
7. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftung des Verlages ist ausgeschlossen.
8. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
9. Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffre-Anzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet.
10. Rechnung mit Beleg wird innerhalb drei Tagen nach Erscheinen einer Anzeige versandt. Zahlung hat innerhalb der in der Anzeigenpreisliste angegebenen Frist zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 2 v. H. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher vorher gewährte Nachlass.
11. Kosten für erhebliche Änderungen und für Lieferung bestellter Lithos, Entwürfe und Zeichnungen trägt der Auftraggeber.
12. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.
13. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Verlages auf Erfüllung von Aufträgen.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Mainz, für einen Nicht-Kaufmann i. S. des HGB, soweit der Anspruch im Mahnverfahren verfolgt wird.