20.05.2022
Bremen: Änderung Spielhallengesetz zum 1. Juli
Zur Änderung des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung spielhallenrechtlicher und glücksspielrechtlicher Vorschriften an den Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Bremen gab es nun einen Senatsbeschluss vom 10. Mai 2022. Dies berichtet Prof. Dr. Florian Heinze, Justiziar des Nordwestdeutschen Automaten-Verbands (NAV). Als Bestandteil dieses Gesetzes solle mit Wirkung ab dem 1. Juli 2022 auch das Bremische Spielhallengesetz (BremSpielhG) geändert werden. Die auf Grundlage des ursprünglichen Gesetzentwurfs beabsichtigten Änderungen des BremSpielhG finden Sie hier.
Auch Modifikationen sind einschneidend
Nach Durchführung eines Verbandsbeteiligungsverfahrens – in dessen Rahmen der NAV gemeinsam mit der Deutschen Automatenwirtschaft (DAW) eine Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf abgegeben hat – habe der Senat am 10. Mai 2022 weitreichende Änderungen an diesem Gesetzentwurf beschlossen, so Heinze: „Bereits der Erstentwurf vom 15.03.2022 sah zahlreiche – rechtlich zweifelhafte und wirtschaftlich einschneidende – Beschränkungen für den Betrieb von Spielhallen im Land Bremen vor.“ Der jetzt noch einmal geänderte Gesetzentwurf vom 10. Mai 2022 sehe folgende Modifikationen des Ursprungsentwurfs vor:
• die Einführung von Zertifizierung und Sachkundeprüfung, ohne dass mit dieser Qualitätssteigerung jedenfalls teilweise eine Abkehr von der Regulierung nach Abstand und Verbundverbot erfolgen würde
• eine Heraufsetzung des Abstands zu Schulen von ursprünglich vorgesehenen 250 Metern auf 500 Meter
• eine Verkürzung der ursprünglich vorgesehenen zweijährigen Übergangsfrist (keine Anwendung der neuen Mindestabstände, sondern nur Anwendung des bislang schon geltenden Abstands zwischen Spielhallen von 250 Metern) auf einen kurzen Zeitraum bis zum 30.06.2023
• die Einräumung einer Wahlmöglichkeit (Teilnahme an einem Auswahlverfahren oder Weiterbeanspruchung einer existierenden Erlaubnis) bei bereits bestehenden und über den 30.06.2023 hinaus befristeten Erlaubnissen sowie
• weitere Änderungen, insbesondere das Auswahlverfahren bei Abstandskonflikten zu Wettbüros (Streichung des „Windhundprinzips“ etc.)
Heinze weiter: Der Senat habe die Bremische Bürgerschaft um dringliche Beratung und Beschlussfassung in 1. und 2. Lesung in der Sitzung der Bremischen Bürgerschaft am 15./16. Juni 2022 gebeten. Die Erlaubnisse des überwiegenden Teils der Betreiber von Spielhallen im Land Bremen sind bis zum 30. Juni 2022 befristet. Im Hinblick darauf solle das neue Gesetz zum 1. Juli 2022 in Kraft treten.