Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zieht Bilanz

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zieht nach einem Jahr Glücksspielregulierung in einer Pressemitteilung Bilanz. Vor einem Jahr startete das Referat „Glücksspielrechtliche Übergangsaufgaben“ der Behörde mit seiner Arbeit. Kernaufgaben des Referates sind seitdem die Erteilung von Erlaubnissen für die Veranstaltung von Online-Poker und virtuellen Automatenspielen sowie das Vorgehen gegen unerlaubtes öffentliches Glücksspiel und der Werbung hierfür, welches im Internet in mehr als einem Land angeboten wird. Zudem führt das Referat die sogenannte Limitdatei und die Datei zur Verhinderung parallelen Spiels im Internet bei mehreren Anbietern sowie das Safe-Server-Überwachungssystem für die elektronische Kontrolle der Anbieter. Darüber hinaus ist das Referat für die Führung und Veröffentlichung der sogenannten White-List und die Ergreifung von Maßnahmen zur Sperrung unerlaubter Glücksspielangebote, das sogenannte IP-Blocking, zuständig.

„Die übergangsweise durch das Landesverwaltungsamt übernommenen Aufgaben haben die zuständigen Kolleginnen und Kollegen inzwischen auf einen guten Stand gebracht, an welchen nach dem 31. Dezember 2022 die Glücksspielbehörde anknüpfen kann. Hauptaugenmerk liegt nach wie vor auf der Erteilung von Erlaubnissen für Online-Poker und virtuelles Automatenspiel. Hier haben wir die ersten Erlaubnisse erteilt“, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt Thomas Pleye.

Im Einzelnen gestaltet sich der Stand der Antragsverfahren nach Angaben des Landesverwaltungsamts (virtuelles Automatenspiel und Online-Poker – Stand 30.06.2022) wie folgt: Insgesamt wurden 71 Anträge für virtuelles Automatenspiel und Online-Poker gestellt. Davon wurden 8 Anträge zurückgenommen.

Von den verbliebenen 63 Anträgen wurde(n)

– 12 Erlaubnissen im Glücksspielkollegium zugestimmt,

– drei Erlaubnisse zugestellt sowie die entsprechenden Einträge in die White-List vorgenommen,

– einer Ablehnung im Glücksspielkollegium zugestimmt,

– einer Einzelspielgenehmigung (178 Spiele) durch das Glücksspielkollegium zugestimmt; weitere folgen sukzessive.

Drei Erlaubnisse werden derzeit noch im Glücksspielkollegium beraten. In der nächsten Kollegiumssitzung Anfang Juli werden weitere acht Erlaubnisse eingebracht.

Vorgehen gegen illegales Glücksspiel

Im Aufgabenkomplex Vorgehen gegen illegales Glücksspiel wurden nach Angaben des Landesverwaltungsamts bisher 148 Fälle zum unerlaubten Glücksspiel überprüft sowie insgesamt 871 Webseiten kontrolliert. Der überwiegende Teil der Verwaltungsverfahren habe sich gegen Glücksspielanbieter gerichtet, die grundsätzlich nicht erlaubnisfähig sind, weil ihr Sitz außerhalb des EU/EWR-Raumes liegt. Es seien nach Zustimmung durch das Glücksspielkollegium der Länder vier Untersagungsverfügungen erlassen worden.

Zusätzlich seien 90 Fälle zur Werbung für unerlaubtes Glücksspiel überprüft worden. Bei Verstößen gegen den GlüStV 2021 seien überwiegend aufklärende Hinweisschreiben erfolgt. Auch hier seien Verwaltungsverfahren eingeleitet worden. In 25 Fällen seien Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Verwirklichung der §§ 284 (Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels), 285 (Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel), 287 (Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung) StGB gestellt worden.

Erste Aufgaben gehen an GGL über

Die Zuständigkeit des Landesverwaltungsamts für die Glücksspielaufsicht und die Ergreifung von Maßnahmen zur Sperrung unerlaubter Glücksspielangebote (IP-Blocking) endet am 30. Juni. Ab dem 1. Juli geht diese auf die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) über.

„Jede neue Aufgabe stellt alle Beteiligten vor größere und kleinere Herausforderungen – erst Recht, wenn es sich um zwei verschiedene Behörden handelt, die zeitgleich mit verschiedenen Voraussetzungen und Aufgaben, aber demselben Ziel starten. Wir können mit den bisherigen Ergebnissen sehr zufrieden sein und übergeben nunmehr sowohl Teilaufgaben als auch Personal und somit den symbolischen Staffelstab an die GGL. Ich wünsche allen Beteiligten weiterhin viel Erfolg“, so Behördenleiter Pleye.

Noch bis zum 31. Dezember 2022 übernimmt das Referat „Glücksspielrechtliche Übergangsaufgaben“ im Landesverwaltungsamt die notwendigen Verwaltungsarbeiten und Genehmigungsverfahren, die dann an die GGL übergeben werden. „Der Grundstein für eine reibungslose Übergabe ist gelegt, auf welchem die GGL gut aufbauen kann. Dank des Engagements der Kolleginnen und Kollegen beider Behörden können wir mit Zuversicht in Richtung Jahresende schauen. Der Blick ist dabei auf den Abschluss aller Genehmigungsverfahren gerichtet, so dass dann das Glücksspielkollegium sein finales Go geben kann“, sagt Pleye.

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