25.07.2022
Bundesweit einheitliche Unternehmensnummer kommt
Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer. Dies meldet der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) in einem Rundschreiben. Die neue Unternehmensnummer löse somit die verschiedenartigen Systeme der Mitgliedsnummern bei den Berufsgenossenschaften, der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand ab. Ziel dieser neuen einheitlichen Unternehmensnummer sei ein einheitlicher Standard im Datenaustausch mit der Unfallversicherung. Eine einheitliche Infrastruktur sei wesentlich für eine digitale Verwaltung.
„Ab Oktober 2022 erhalten Sie in einem separaten Schreiben Ihre neue bundesweit einheitliche Unternehmensnummer der VBG. Mit dem Eintreffen der Unternehmensnummer wird zeitgleich die bisherige Kundennummer bei der VBG abgelöst“, schreibt der BA weiter. Die neue Unternehmensnummer setze sich aus einer zufälligen 15-stelligen Ziffernfolge zusammen. Die ersten zwölf Ziffern seien der Unternehmerin oder dem Unternehmer des Unternehmens zugeordnet. Die letzten drei Ziffern kennzeichneten das zugehörige Unternehmen. Das erste Unternehmen erhalte immer das Kennzeichen 001. Sind einer Unternehmerin oder einem Unternehmer mehrere Unternehmen zugeordnet, stehe am Ende also jeweils eine 001, 002, 003 und so weiter.
Lohnnachweis digital
„Unternehmen die an dem UV-Meldeverfahren (Lohnnachweis Digital) teilnehmen, müssen ab dem Meldejahr 2023 bei der Abfrage von Stammdaten und der Übersendung der Lohnnachweise sowie bei eventuell erforderlichen Korrekturen oder Stornierungen, die neue Unternehmensnummer verwenden“, so der BA. Die Stammdatenabfrage für das Meldejahr 2023 könne wie gewohnt ab dem 1. November 2022 über das Entgeltabrechnungsprogramm durchgeführt werden. Um die Umstellung zu erleichtern, sei die Stammdatenabfrage für das Meldejahr 2023 noch mit der bisherigen Kundennummer möglich. Mit den Stammdaten werde die neue Unternehmensnummer dann automatisch in das Entgeltabrechnungsprogramm oder die Ausfüllhilfe übermittelt.
BA: „Alle Zugangsdaten zum UV-Meldeverfahren bleiben bis auf die Kundennummer unverändert. Diese wird durch die neue Unternehmensnummer ersetzt. Die Unternehmerinnen und Unternehmer benötigen ansonsten keine neuen Zugangsdaten.“
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