Infektionsschutzgesetz: Vorbereitet sein

Die gute Nachricht vorweg: Pauschale branchenbezogene Schließungen soll es laut Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung wegen Corona nicht mehr geben. Der Dehoga ist trotzdem alarmiert. Und der BA empfiehlt Automatenunternehmen, vorbereitet zu sein.

Wenn es voraussichtlich am 16. September grünes Licht vom Bundesrat gegeben hat, gilt in Deutschland ein neues Infektionsschutzgesetz, das am 1. Oktober 2022 in Kraft tritt. games & business stellt in der September-Ausgabe die Eckpunkte vor und lässt den Dehoga und den Bundesverband Arbeitnehmer (BA) Stellung beziehen. Von Praxisferne bis zur Forderung, dass es kein Ausbremsen mehr geben darf, ist alles an Meinungen vertreten. Die BA-Präsidenten Thomas Breitkopf und Andy Meindl unterstreichen in ihrer Stellungnahme, dass die Automatenbranche Schutzmaßnahmen schnell und wirkungsvoll umsetzen kann.

Corona-Schutzmaßnahmen im Einzelnen

Der BA hat die Maßnahmen im Einzelnen aufgelistet. Das sind zum einen bundesweite Basisschutzmaßnahmen:

FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr (medizinische Masken für 6-14-Jährige und Personal). In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht dagegen ganz weg. Dies gilt für Inlandsflüge wie auch für Flüge von und nach Deutschland. Allerdings kann die Bundesregierung per Verordnung die Maskenpflicht in Flugzeugen wieder einführen, falls sie das bei steigenden Fallzahlen für erforderlich hält.

FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen und Praxen aller Heilberufe

Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.

Befugnisse der einzelnen Länder

Die Bundesländer können je nach Infektionsgeschehen weitergehende Regelungen erlassen, die in der 1. Stufe, wie der BA erläutert, folgendermaßen aussehen:

Maskenpflicht im ÖPNV

– Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Eine zwingende Ausnahme ist bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in gastronomischen Einrichtungen und bei der Sportausübung für Personen vorzusehen, die über einen Testnachweis verfügen.

Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.

– Verpflichtung zur Testung in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen

Abhängig vom Pandemiegeschehen

Sollte das jeweilige Landesparlament für das gesamte Bundesland oder einzelne Gebiete eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen feststellen, können dort außerdem folgende Maßnahmen der 2. Stufe angeordnet werden:

– Die Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.

Verpflichtende Hygienekonzepte (Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Vermeidung unnötiger Kontakte, Lüftungskonzepte) für Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Angebote und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich für öffentlich zugängliche Innenräume, in denen sich mehrere Personen aufhalten.

– Anordnung eines Mindestabstands von 1,5 Metern im öffentlichen Raum

– Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen

Der Neufassung hätten lediglich 386 Abgeordnete bei 312 Gegenstimmen zugestimmt, so der BA. Während die regierende Ampel-Koalition das Gesetz als Notwendigkeit für eine geordnete Lage im Herbst darstellte, kritisierte die Unionsfraktion das Gesetz als vertane Chance für einen Übergang zur Normalität.

Hier geht es zum sogenannten Herbst-/Winterplan Corona als Schaubild. Interessiert an unserem September-Heft mit diesem und vielen weiteren Themen, die für das Business von Automatenunternehmern wichtig sind? Hier geht’s zum kostenlosen Probe-Abo von games & business.

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