10.01.2023
GGL: „Wir sind startklar“
Seit dem 1. Januar 2023 ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) zentral für die Regulierung des Online-Glücksspiels in Deutschland verantwortlich. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die GGL am 10. Januar eine Pressekonferenz, in deren Rahmen sie über Erreichtes und künftige Ziele aufklärte.
Von der „grünen Wiese“ zum „fertigen Haus“
„Wir sind startklar“, kündigte GGL-Vorstand Ronald Benter (l.) selbstbewusst an. „Alle Voraussetzungen wurden geschaffen, um den Online-Glücksspielmarkt wirksam zu regulieren.“ Das sei insofern beachtlich, als zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Glücksspielstaatsvertrags am 1. Juli 2021 der Aufbau der Behörde quasi „auf einer grünen Wiese“ begonnen werden musste. „Mittlerweile haben wir ein fertiges Haus und sind arbeitsfähig.“ Nach Angaben von Benter beschäftigte die GGL zum Stichtag 1. Januar 2023 insgesamt 75 Mitarbeiter. Die Mitarbeiterzahl soll im Laufe des Jahres auf 104 anwachsen. „Das wird nach heutigem Stand ausreichend sein.“
Baustelle Einzelspielgenehmigungen
Was die Erlaubnisse für einzelne Spielformen betrifft, hätten die übergangsweise dafür zuständigen Länder „sehr gute“ Vorarbeit geleistet. Vom Regierungspräsidium Darmstadt „übernahm“ die GGL 38 Sportwetten-Lizenzinhaber, im Bereich virtuelle Automatenspiele habe mittlerweile 22 Anbieter laut White List eine Erlaubnis. Die Liste könnte hier allerdings noch wesentlich umfangreicher ausfallen: Noch nicht alle Anbieter hätten die Sicherheitsleistung hinterlegt, die eine Voraussetzung ist, um auf die White List zu kommen. Eine „große Baustelle“ besteht laut Benter noch im Bereich der Einzelspielgenehmigungen. Hintergrund ist hier, dass Glücksspielbetreiber jedes einzelne Spiel, das sie anbieten möchten, im Vorfeld zur Prüfung bei der GGL einreichen müssen. „Von den knapp 3.500 beantragten Einzelspielgenehmigungen waren zum Jahresende 2022 knapp 600 geprüft und beschieden“, so Benter. Einen wesentlichen Verzögerungsgrund machte Benter darin aus, dass die eingereichten Spiele mit einer Quote von „100 Prozent“ nicht den Anforderungen entsprechen, was beispielsweise schon bei einer fehlenden deutschen Anleitung der Fall sei. Er appellierte daher an die Anbieter „stärker darauf zu achten, bereits zum Zeitpunkt der Beantragung nur genehmigungsfähige Spiele einzureichen“.
Illegales Spiel darf sich nicht lohnen
GGL-Co-Vorstand Benjamin Schwanke (r.) ging im Rahmen der Pressekonferenz auf Details zur Aufsicht und zur Bekämpfung des illegalen Spiels ein. Schwanke berichtete, dass die vom Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen Zentraldateien (Limit- und Aktivitätsdatei) „voll funktionsfähig“ sind. Die Safe-Server, die die Anbieter einrichten müssen und – neben den Dateien – einen weiteren Bestandteil des Aufsichtssystems LUGAS darstellen, würden in Kürze an die Auswertungssysteme der GGL angeschlossen. Was das illegale Spiel betrifft, stellte Schwanke klar, „dass illegal diejenigen Anbieter sind, die nicht auf der White List stehen“. Bereits seit dem 1. Juli 2022 ist die GGL für den Vollzug gegen illegales Spiel im Internet zuständig. Seitdem habe sie mit ihrem „transparenten und kommunikativen“ Ansatz bereits Erfolge erzielen können, so Schwanke. So seien etwa über 1.000 Internetseiten überprüft, 100 Hinweisschreiben verschickt und über 30 Strafanzeigen gestellt worden. Da sich der Einsatz klassischer Vollzugsinstrumente gegen Anbieter aus dem Ausland eher „schwierig“ gestaltet, freuen sich die Vorstände der GGL über die weiteren Vollzugsinstrumente, die ihnen der Staatsvertrag ermöglicht. Dazu zählen die „bewährte“ Zahlungsunterbindung und das neue IP-Blocking. Im Bereich des IP-Blockings ist Schwanke zuversichtlich, dass die GGL dieses Instrument „gangbar machen wird“. „Erste Rückmeldungen der Gerichte aus Eilverfahren bestätigen uns.“ Schwanke: „Wir werden dafür sorgen, dass es sich nicht mehr länger lohnt, Glücksspiel illegal zu betreiben.“
Umfangreiche Statements der GGL-Vorstände und der GGL-Abteilungsleiterin Nadja Wierzejewski lesen Sie in der Januar-Ausgabe von games & business. Hier geht es zu unserem kostenlosen Probe-Abo.