28.04.2023
Spielhallengesetz in Sachsen-Anhalt verabschiedet
Das neue Spielhallengesetz in Sachsen-Anhalt ist beschlossen. Damit kommt auch in Sachsen-Anhalt die sogenannte Öffnungsklausel (Paragraf 29, Absatz 4 des Glücksspielstaatsvertrags 2021) zum Tragen. In der Folge sind laut dem am 27. April 2023 verabschiedeten Spielhallengesetz Ausnahmen vom festgesetzten Mindestabstand (200 m Luftlinie) in Sachsen-Anhalt möglich. Dafür sind vier Bedingungen im „Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Sachsen-Anhalt“ genannt (§ 2 (6)). 1. Die Spielhalle, für die die Erlaubnisverlängerung beantragt wird, muss am 1. Januar 2020 bestanden haben. 2. Die Zertifizierung der Spielhalle durch eine akkreditierte Prüforganisation. 3. Ein Sachkundenachweis für den Betreiber und die mit der Leitung des Betriebs beauftragte Person. 4. Die besondere Schulung des Spielhallenpersonals.
Übergangsregelung für Verbundspielhallen bis 2037
Für Verbundspielhallen gilt laut § 11 des SpielhG LSA, dass die im Wege der Zertifizierung erteilte Erlaubnis auf maximal 15 Jahre befristet ist und unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beginns nicht länger als bis zum 30. Juni 2037 genutzt werden darf. Der Gesetzesinhalt folgt der Beschlussempfehlung Drs. 8/2508 des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus. Der von den Koalitionsfraktionen (CDU, SPD, FDP) im Juni 2022 vorgelegte Gesetzentwurf wurde in 2. Lesung mit den nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021 erforderlichen Ergänzungen bzw. Streichungen verabschiedet. Dazu enthält er „aus Landessicht sinnvolle Änderungen, die der vom GlüStV 2021 nicht eingeschränkten Regelungskompetenz des Landesgesetzgebers unterliegen“, wie es in der Landtagsdokumentation zum Gesetz heißt.
Teilweise erst ab Juli 2023 in Kraft
Der Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland (VA) informiert darüber, dass einige den Sachkundenachweis und das Sozialkonzept betreffende Sachverhalte noch durch Verordnungen näher erläutert werden sollen. Deshalb treten diese Teile des Spielhallengesetzes erst zum 1. Juli 2023 in Sachsen-Anhalt in Kraft. Damit bis dahin keine Rechtsunsicherheit besteht, soll der derzeit geltende Runderlass des Wirtschaftsministeriums weiter in Kraft bleiben.
VA-Justiziar Hendrik Meyer ordnet das Gesetz und seine Bedeutung in unserer Mai-Ausgabe ein. Interessiert? Hier ist games & business im gratis Probeabo erhältlich.