17.05.2023
Spielbankgesetz in Sachsen-Anhalt: Gesetzentwurf beschlossen
Das Spielbankgesetz Sachsen-Anhalt wird geändert. Am 16. Mai 2023 hat das Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Spielbankgesetzes verabschiedet. Die Novellierung umfasst einen verbesserten Spielerschutz und die Neugestaltung der Finanzaufsicht, wie die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur in Sachsen-Anhalt melden. Mit dem Gesetzesentwurf werde das Spielbankgesetz fortentwickelt und an den zum 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag 2021 als dessen ergänzendes Ausführungsgesetz angepasst.
„Ein Ziel des Spielbankgesetzes ist es, den Spielerschutz zu gewährleisten. Mit der Novellierung kann eine ordnungsgemäße Durchführung von Glücksspielen sowie der Jugend- und Spielerschutz noch effektiver sichergestellt werden. Zudem ist die Neugestaltung der Finanzaufsicht mit der Möglichkeit nachgelagerter Kontrollen ein zentraler Punkt der Gesetzesänderung“, führt Innenministerin Dr. Tamara Zieschang zum geplanten neuen Spielbankgesetz in Sachsen-Anhalt aus. Daneben solle die bisherige Kontrolltätigkeit qualitativ und quantitativ auch weiterhin erhalten bleiben.
Die Novellierung des Gesetzes sieht laut Aussendung der Staatskanzlei unter anderem das Verbot der Aufstellung von Geldbezugsautomaten auf sämtlichen, unmittelbar zur Spielbank gehörenden Flächen vor. Außerdem werden die datenschutzrelevanten Normen des Spielbankgesetzes an die aktuell geltende Datenschutzgrundverordnung angepasst.
Finanzaufsicht soll Videos auswerten
Zur Neugestaltung der Finanzaufsicht wird der Hintergrund näher erklärt. Demzufolge ist eine permanente Vor-Ort-Überwachung durch Bedienstete der Finanzaufsicht laut Landesrechnungshof ineffizient. Der erforderliche Personalansatz stehe in keinem Verhältnis zur steuerlichen Bedeutung der durch das klassische Spiel erzielten anteiligen Steuereinnahmen. Aus diesem Grund sei jetzt eine weitere Möglichkeit für die Durchführung der Finanzaufsicht geschaffen worden. Die Finanzaufsicht soll künftig Videoaufzeichnungen auswerten und neben der Kontrolle vor Ort auch durch eine nachgelagerte Kontrolle tätig werden können. Aus präventiven Aspekten seien aber auch weiterhin stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen erforderlich. Der Gesetzentwurf muss nach der parlamentarischen Beratung noch vom Landtag verabschiedet werden.