Saarland: Vorbereitung auf neues Gesetz

Der Automaten-Verband Saar (AVS) gibt Ratschläge, wie sich Automatenunternehmer auf das neue Spielhallengesetz im Saarland vorbereiten können. Die SPD-Alleinregierung hatte das nach eigenen Aussagen „schärfste Spielhallengesetz bundesweit“ am 17. Oktober verabschiedet. Auf die Spielhallen im Saarland kommen drastische Verschärfungen zu. Unter anderem gilt künftig zusätzlich zum Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zu bestehenden Spielhallen ein Mindestabstand von 250 Metern zu Suchtberatungsstellen sowie zu bestehenden Einrichtungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden.

In der November-Ausgabe von games & business stellt Harro Bunke, Justiziar des AVS das neue Spielhallengesetz ausführlich vor und ordnet die aus seiner Sicht „maximal restriktiven“ Regeln ein. Sie sind noch kein Abonnent? Hier geht es zum kostenlosen Probe-Abo!

Der AVS empfiehlt in einem Rundschreiben, Vorbereitungen für die neuen gesetzlichen Regelungen zu treffen. Zwar sei das Gesetz noch nicht im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht worden und somit das Datum des Inkrafttretens noch nicht offiziell bekannt. Der Verband habe jedoch aus dem Wirtschaftsministerium erfahren, dass das Gesetz noch im November im Amtsblatt verkündet werden soll und am Tag nach der Verkündung in Kraft trete.

Rauchverbot, Imbissverbot, verlängerte Sperrzeiten

Künftig gilt in Spielhallen ein komplettes Rauchverbot. Daher empfiehlt der AVS gesonderte Raucherräume und Raucherkabinen zurückzubauen. Außerdem ist nach dem neuen Gesetz die Verabreichung und der Verzehr von Speisen verboten. Erlaubt werden nur noch die Abgabe und der Verzehr von nicht-alkoholischen Getränken zu ortsüblichen Preisen sein. Der Verband warnt eindringlich, dieses Recht nicht zu missbrauchen. Bei Verstößen sei die Gefahr sehr groß, dass bei einer der nächsten Änderungen des Spielhallengesetzes auch diese Abgabe- und Verzehrmöglichkeiten verboten werden könnten. Daher sollten sich Automatenunternehmer frühzeitig informieren, zu welchen Preisen nicht-alkoholische Getränke in der Umgebung der Spielhalle abgegeben werden. Maßgeblich seien die Preise in gastronomischen Betrieben und nicht etwa in Einhandelsgeschäften und Verbrauchermärkten. Der AVS rechnet mit intensiven Kontrollen durch die Ordnungsbehörden.

Auch die Verlängerung der Sperrzeiten um zwei Stunden erfordert Anpassungen. Künftig wird die Sperrzeit von 2 bis 10 Uhr sein. Unter anderem könne diese Änderung Auswirkungen für die Einteilung von Mitarbeitern in Spielhallen haben. Daher ruft der AVS dazu auf, frühzeitig künftige Arbeitszeiten zu regeln und mit Mitarbeitern abzustimmen.