13.11.2023
GGL warnt vor Teilnahme an „El Gordo“
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) nimmt die große Beliebtheit der jährlich in Spanien stattfindenden staatlichen Weihnachtslotterie „El Gordo“ zum Anlass, Verbraucher über die Rechtslage in Deutschland aufzuklären. Das Angebot der Weihnachtslotterie „El Gordo“ im Internet ist in Deutschland nicht erlaubt, stellt die Behörde in einer Pressemitteilung klar. Dennoch gebe es illegale Glücksspielanbieter, die eine Online-Teilnahme an „El Gordo“ bewerben.
Zweitlotterien nicht erlaubnisfähig
Das Angebot der Weihnachtslotterie auf diesen Internetseiten sei illegal, da anstelle der Teilnahme an der eigentlichen Weihnachtslotterie lediglich auf den Ausgang der Lotterie gegenüber einem Dritten gewettet und somit kein Vertrag mit dem staatlichen Lotterieveranstalter abgeschlossen wird. Diese sogenannten „Zweitlotterien“ seien nach Glücksspielstaatsvertrag 2021 nicht erlaubnisfähig. Vorstand Ronald Benter: „Dies dürfte zahlreichen Spielern nicht bewusst sein. Es wird daher allen Spielinteressierten geraten, sich vorab auf der amtlichen Whitelist einen Überblick über die in Deutschland erlaubten Glücksspielanbieter zu verschaffen.“ Die Whitelist ist im Internet abrufbar und wird regelmäßig aktualisiert. Darüber hinaus stellt die GGL den von der Behörde erlaubten und beaufsichtigten Anbietern das „GGL Prüf- und Erlaubnissiegel“ zur Verfügung. Benters Vorstandskollege Benjamin Schwanke: „Hierdurch können Verbraucher legale Glücksspielangebote im Internet noch einfacher erkennen und sicher spielen.“
Unerlaubtes Glücksspiel strafbar
In diesem Zusammenhang weist die GGL darauf hin, dass die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel gemäß § 285 StGB strafbar ist und mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft werden kann. Wie Verbraucherinnen und Verbraucher legale von illegalen Glücksspielangeboten im Internet unterscheiden können, lasse sich in der aktuellen Broschüre der GGL mit den wesentlichen Spielerschutzmaßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021 nachlesen. Die Broschüre steht auf der Website der GGL zum Download zur Verfügung.
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