Auf Tuchfühlung: Was illegales und legales Glücksspiel unterscheidet

Die FAZ begleitete einen Spielhallenbetreiber und den Pressesprecher des Dachverbands Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW), Thomas Knollmann, in Wiesbaden und Mainz, um die Unterschiede zwischen legalem und illegalem Glücksspiel aufzuzeigen – und die Schwierigkeiten bei der Bekämpfung des illegalen Spiels. In der Reportage „Daddeln unter Aufsicht“ geht es in ein Café mit illegalen Spielautomaten. Gespielt werden kann ohne Zutrittskontrolle und Sperrdatenabgleich. An einem Automaten, der scheinbar den Standards entspricht – etwa mit Aufklebern der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und Anzeige der Software-Version – aber permanent freigeschaltet ist – „der Chip steckt rund um die Uhr“. Das ist illegal.

Ebenso wie das Fun Game, das ebenfalls im Café steht. „Das Fun Game kommt etwa auf die Größe eines kleinen Röhrenfernsehers, ist in Holzoptik verkleidet, hat einen Schlitz für Geldscheine und die Knöpfe zum Spielen. Einen Schlitz, um Geld auszugeben, gibt es nicht“, so die Beschreibung in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Gesetzlich geregelte Höchsteinsätze, -gewinne oder -verluste sind außer Kraft gesetzt. Eine Auszahlung hänge an der Gutmütigkeit des Wirtes und käme aus der Kasse. Oft würden die Entnahmen für die Fun Games in einem kleinen Buch hinter dem Tresen aufgezeichnet, heißt es. Und auch, dass es noch andere Dimensionen solcher Geräte gibt. Die in Koffer passen und für einen Tag im Hinterzimmer aufgestellt und dann wieder abgebaut würden.

Dort, wo legales Spiel verdrängt wird

Die FAZ lässt neben dem legalen Spielhallenbetreiber und Knollmann auch einen Beauftragten für Gerätesicherheit aus der Automatenindustrie zu Wort kommen. Dieser klärt unter anderem Beamte auf, an welchen Details illegales Glücksspiel erkannt werden kann – und wie viel Geld durch die Geräte am Finanzamt vorbeigehen. Und er weiß, „dass das Geld, das durch solche Etablissements fließt, oft kriminelle Clanstrukturen nährt“. Gerade in den Speckgürteln von Städten balle sich das illegale Spiel, heißt es unter Verweis auf die Trümper-Studie in der FAZ. Genau dort, wo das legale Spiel auf dem Rückzug sei.

Illegale oft unbehelligt

Beim Besuch der Spielhalle des legalen gewerblichen Betreibers werden die Herausforderungen des Automatenunternehmers deutlich. Zur Sprache kommen unter anderem Personalprobleme und der seit 1993 unverändert festgesetzte Spielpreis von zwanzig Cent. Dazu die Vorschriften für legale Anbieter wie Ausweiskontrolle, Mitarbeiterschulungen, Sozialkonzept, begrenzte Gerätezahl oder Infomaterial zu Suchtgefahren. Da es sich beim Geldgewinnspiel um ein sensibles Produkt handelt, sei eine Regulierung sinnvoll, so der Automatenunternehmer in der FAZ. Das „Wie“ sei allerdings entscheidend. Was er sich von der Politik erhofft: an die Nachfrage angepasstere Automaten, weniger Belastungen durch die Vergnügungssteuer und einen „sinnvollen Vollzug“. Denn legale Unternehmer, die mit ihrem Namen für das Geschäft haften und ihre Zuverlässigkeit für jede Erlaubnis beweisen müssen, müssten sich für Kleinigkeiten verantworten. Diejenigen, die ein illegales Automatengeschäft betreiben, blieben dagegen oft unbehelligt.

Der von der FAZ begleitete Automatenunternehmer ist nicht alleine mit seinen Hoffnungen. Auch games & business hat für seine Januar-Ausgabe Automatenunternehmer gefragt, was ihnen unter den Nägeln brennt. Viele Themen finden sich wieder. Seien Sie gespannt. Hier geht’s zu unserem gratis Probe-Abo.