04.09.2024
Saarland: Rauchverbot in Spielhallen fürs Erste gekippt
Seitdem 2023 das Spielhallengesetz im Saarland verschärft wurde, gilt ein striktes Rauchverbot. Laut Saarbrücker Zeitung hat eine Klägerin in einem Eilverfahren vom Oberverwaltungsgericht Recht bekommen. Das Rauchverbot in Spielhallen ist rechtswidrig. Die Essenz der Begründung: Für staatliche Spielbanken gilt das Rauchverbot nicht. Das Rauchverbot sollte aber bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung weiterhin umgesetzt werden, informiert der Automaten-Verband-Saar.
Urteil noch nicht endgültig
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat das im Dezember 2023 eingeführte absolute Rauchverbot für private Spielhallen vorläufig außer Kraft gesetzt. Die Gesetzesverschärfung wurde durch die SPD-Mehrheit im Landtag beschlossen. Das Gericht stellte eine ungleiche Behandlung im Vergleich zu staatlichen Spielbanken fest.
Während das Rauchen in staatlichen Spielbanken weiterhin in abgetrennten Bereichen erlaubt ist, war es in privaten Spielhallen vollständig verboten. Das Gericht entschied, dass dieses Verbot die Berufsausübungsfreiheit der Klägerin verletzt, ohne dass ein ausreichender Grund für diese Ungleichbehandlung vorliegt. Der Beschluss gilt bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
Automaten-Verband-Saar äußert sich
In einem aktuellen Schreiben des Automaten-Verband-Saar (AVS) warnt der Verband Spielhallenbetreiber davor, dass Rauchen schon jetzt wieder zu erlauben. „Der Vorstand des AVS weist ausdrücklich darauf hin, dass trotz des positiven Beschlusses des OVG jetzt in Spielhallen nicht wieder geraucht werden darf, auch nicht in einem abgetrennten Raucherbereich!“, heißt es in der Mitteilung. Die Frage, ob das absolute Rauchverbot verfassungswidrig ist – auch im Verhältnis zum erlaubten Rauchen in Spielbanken –, müsse im Rahmen des Hauptsacheverfahrens verfassungsrechtlich geklärt werden.
Unbeachtet dieser Entscheidung möchte der AVS das Landesverwaltungsamt sowie das Wirtschaftsministerium bitten, verbindlich für alle Spielhallen im Saarland zu entscheiden, ob bis zur verfassungsgemäßen Klärung des absoluten Rauchverbots saarländischen Spielhallen gestattet wird, vorübergehend in abgetrennten Raucherbereichen wieder das Rauchen zu erlauben. Sobald dem Verband diesbezüglich eine Entscheidung des Landesverwaltungsamtes in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium vorliegt, werden die AVS-Mitglieder informiert.
Gesetzliche Änderungen in Erwägung
Die SPD-Fraktion, die im Landtag die absolute Mehrheit hat, erwägt laut Saarbrücker Zeitung bereits gesetzliche Änderungen. Demnach wolle man sich als Folge der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in der Kalenderwoche 37 „umfassend mit der Entscheidung und ihren möglichen Folgen auseinandersetzen“, wird Sprecherin Marija Herceg zitiert. Dabei stehe auch zur Diskussion, ob und in welchem Umfang die bestehenden Regelungen angepasst werden müssten.