
12.12.2024
BAkademie: Wissenswertes zum Thema E-Rechnungen
Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung für alle inländischen B2B-Umsätze Pflicht. Damit sind auch Automatenunternehmer betroffen. Deshalb widmete sich die BAkademie vom Bundesverband Automatenunternehmen (BA) am 11. Dezember in einem Online-Seminar dem Thema. Als Referent konnte der Verband Karsten Wiessner, Steuerberater in der Steuerberatungskanzlei Wiessner&Zimmermann, gewinnen.
Alles, was Sie zum Thema wissen müssen
Die Digitalisierung ist auch bei Geschäftsprozessen nicht aufzuhalten. Diese sollen dadurch effizienter und transparenter gestaltet werden. E-Rechnungen sind dabei eine Stellschraube, die ab kommenden Jahr für Unternehmen verpflichtend wird. Die Verpflichtung ergibt sich aus dem Ende März 2024 beschlossenen Wachstumschancengesetz. Doch was sind eigentlich E-Rechnungen? Welche Unternehmen sind davon betroffen? Antworten auf diese und weitere Fragen konnten BA-Mitglieder bei der digitalen Veranstaltung erhalten. Rund 100 Unternehmerinnen und Unternehmer nutzten die Chance, um sich zu informieren. Wiessner meint: „Aktuell wird die Einführung der E-Rechnung wahrscheinlich weniger Probleme bereiten als befürchtet.“ Der Steuerberater zeigte den Anwesenden auf mit welcher Zeitersparnis sie bei dem Geschäftsprozess rechnen können. Ein weiterer Vorteil ist auch, dass Kunden für den Empfang einer E-Rechnung nicht mehr um Erlaubnis gefragt werden müssen. Weitere Einzelheiten zum Thema E-Rechnung können auch dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15. Oktober 2024 entnommen werden. Die Materialien von der BA-Veranstaltung befinden sich zum Download im geschützten Mitgliederbereich.
Mehr zur Online-Veranstaltung der BAkademie zum Thema E-Rechnungen können Sie in der Januar-Ausgabe von games & business lesen. Neugierig geworden, aber noch kein Abonnent? Hier geht’s zum Probeabo.
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