10.07.2026
BAV: Einspruchsfristen beachten
Der Bayerische Automatenverband (BAV) weist in einem aktuellen Rundschreiben auf die „in letzter Zeit nahezu flächendeckend“ versandten Bescheide zur Verlängerung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis hin. „Nach unserer Kenntnis enthalten diese Bescheide leider vielfach Nebenbestimmungen, die unter Umständen sehr umfangreiche und negative Folgen für Sie und Ihren Betrieb haben können“, erklärt BAV-Präsident Andy Meindl weiter.
Prüfung durch Verbandjustitiare ratsam
Der Verband rät daher, die Bescheide rechtlich durch die Verbandsjustitiare überprüfen zu lassen (erreichbar unter benesch@benesch.de). „Unsere Verbandsjustitiare verfügen über große Erfahrung bei der Überprüfung entsprechender Bescheide und betreuen aktuell bereits zahlreiche Fälle“, so Meindl weiter. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass nach Eintritt der Rechtskraft möglicherweise keine Möglichkeit mehr bestehe, gegen einzelne Regelungen oder Nebenbestimmungen anwaltlich vorzugehen. „Bitte prüfen Sie daher Ihre Bescheide sorgfältig und holen Sie bei Unsicherheiten rechtzeitig fachkundigen Rat ein.“
Bild: © BAV