26.01.2026
Bremen: Vergnügungssteuer steigt voraussichtlich auf 25 Prozent
Die Vergnügungssteuer in Bremen wird voraussichtlich von 20 auf 25 Prozent angehoben. Darüber informiert der Nordwestdeutsche Automatenverband (NAV) in einem Rundschreiben. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes hat der Senat in die Bremische Bürgerschaft eingebracht. Laut Verbandseinschätzung ist davon auszugehen, dass die Bürgerschaft der Beschlussempfehlung des Senats folgen wird. Sollte das Gesetz in der Januar-Sitzung verabschiedet werden, würde es am 01.07.2026 in Kraft treten. Der NAV wendet sich in einem offenen Brief gegen die Erhöhung.
Stärkung der Illegalität
Der NAV hält die Erhöhung der Vergnügungssteuer für politisch falsch und hat dies seit Bekanntwerden der Pläne zur Vergnügungssteuererhöhung auch in einer Vielzahl von Gesprächen mit Bürgerschaftsabgeordneten und vor allem auch mit dem Senator für Finanzen – Björn Fecker (Bündnis 90/Die Grünen) – deutlich gemacht, heißt es in dem Brief. Bereits durch die schwerwiegenden Abstandsvorgaben im Bremischen Spielhallengesetz wurde die Anzahl der legalen Spielhallen im Land Bremen erheblich reduziert. „Eine Anhebung der Vergnügungssteuer schwächt das legale, staatlich konzessionierte und überwachte Automatenspiel in Bremen weiter“, so der NAV-Vorsitzende Detlev Grass. Es handele sich um eine „Stärkung der Illegalität“, so Grass weiter. An illegalen Spielorten mit illegalen Glücksspielangeboten partizipiere das Land nicht durch Steuereinnahmen. Die Vergnügungssteuererhöhung führe zu einer weiteren Reduktion des legalen Angebots, sodass die Automatenwirtschaft ihrem Kanalisierungsauftrag im Land Bremen kaum noch nachkommen könne. Nach Bekanntwerden des Senatsbeschlusses hat sich der NAV mit einem offenen Brief an den Senator für Finanzen und an die Bürgerschaftsabgeordneten gewendet und sie aufgefordert, von den Plänen Abstand zu nehmen.
Teil von „strukturellen Entlastungsmaßnahmen“
Bereits am 17. Juli 2025 hatte der Senat im „Eckwertebeschluss 2026 / 2027“ auf „sehr herausfordernde fiskalische Rahmenbedingungen für die Haushalte von Bund und Ländern“ aufmerksam gemacht und wies darauf hin, dass sich bei den Prognosen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 ein „deutlicher Rückgang“ gegenüber den Prognosen aus der Herbst-Steuerschätzung 2024 feststellen lasse. Hinzu kämen „deutlich schwächere Entwicklungen bei der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer“. Durch eine Vielzahl struktureller Entlastungsmaßnahmen sollen daher im Jahr 2026 rund 26 Millionen Euro und im Jahr 2027 etwa 36 Millionen Euro eingespart werden. Zu diesen strukturellen Entlastungsmaßnahmen zählt auch die Anhebung der Vergnügungssteuer.
Ausgehend von diesem Eckwertebeschluss aus dem vergangenen Jahr hat der Senat nun die Änderungen des Vergnügungssteuergesetzes beschlossen. In dem aktuellen Beschluss heißt es wörtlich: „In seiner Sitzung am 17. Juni 2025 stellte der Bremer Senat fest, dass strukturelle Entlastungsmaßnahmen in Form von dauerhaft wirkenden Einsparungen, Kostendämpfungsmaßnahmen sowie Mehreinnahmen in den Haushalten des Landes und der Stadtgemeinde Bremen sowie der Stadtgemeinde Bremerhaven zwingend erforderlich seien, um auch zukünftig verfassungskonforme Finanzrahmen aufstellen zu können. In diesem Kontext beschloss der Bremer Senat als strukturelle Entlastungsmaßnahme unter anderem die Anhebung der Vergnügungssteuer auf 25 Prozent.“ Auf Grundlage dieses Beschlusses hat der Senat den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes in die Bremische Bürgerschaft eingebracht mit der Bitte um Beschlussfassung in der 1. und 2. Lesung in der Sitzung am 28.01.2026.
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Bild: gemeinfrei

