04.01.2024
DAW: Paragrafen 284 bis 287 müssen bleiben
Der Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW) spricht sich für eine Beibehaltung der Paragrafen 284 bis 287 im Strafgesetzbuch zur Bekämpfung des illegalen Spiels aus. Der DAW wendet sich damit gegen die Pläne des Bundesjustizministers zur Aufhebung von Straftatbeständen im Rahmen der Bekämpfung des illegalen Glücksspielmarktes, berichtet der Verband in einer Pressemitteilung.
Das Bundesjustizministerium plant eine Überarbeitung des Strafgesetzbuchs. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Eckpunktepapier hervor. Verschiedene Paragrafen, die unter anderem illegales Glücksspiel unter Strafe stellen, sollen demnach aufgehoben werden. In diesem Kontext nimmt der Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft wie folgt Stellung:
Der illegale Glücksspielmarkt in Deutschland wächst in alarmierendem Tempo! Mittlerweile ist schätzungsweise jedes dritte Geldspielgerät illegal. Menschen, die in diese Strukturen geraten, spielen ohne jeden Spieler- und Jugendschutz, ohne Einsatzbegrenzung, ohne die Beaufsichtigung durch fachlich geschultes Personal. Zudem geraten sie dort leicht in Kontakt mit Beschaffungskriminalität und somit in einen gefährlichen Strudel. Hinzu kommt, dass der illegale Glücksspielmarkt eine unerträgliche Konkurrenz für die legalen ordentlichen Unternehmen der Deutschen Automatenwirtschaft darstellt.
Auch Polizei und Richterbund kritisieren Pläne des Bundesjustizministeriums
Wie auch der DAW kritisieren die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, der Deutsche Richterbund (DRB) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Pläne des Bundesjustizministeriums, die §§ 284 bis 287 StGB aufzuheben. Der DAW warnt ausdrücklich vor einer Verharmlosung des illegalen Glücksspiels und eines damit einhergehenden weiteren Wachstums des Schwarzmarktes in Deutschland.
Georg Stecker (Foto), Sprecher des Vorstandes der Deutschen Automatenwirtschaft, unterstreicht: „Die Pläne des Bundesjustizministeriums gehen in die falsche Richtung. Wir brauchen ein entschiedenes Vorgehen gegen den illegalen Glückspielmarkt mit wirksamen Mitteln. Dazu gehören auch die §§ 284 bis 287 StGB in ihrer derzeit geltenden Fassung. Und wir brauchen dringend eine gute Regulierung, die die legalen Anbieter stärkt. Denn die Illegalität wird vor allem durch ein ausreichend verfügbares und bedürfnisorientiertes, konkurrenzfähiges Angebot der legalen Glücksspielunternehmen wirksam bekämpft.“