Gema-Tariferhöhung für Spielhallen

Alle wesentlichen Gema-Tarife sind seit 1. Januar 2022 um 2,5 Prozent erhöht. Das meldet der Dehoga Bundesverband. Darunter fallen etwa Tarife für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, Musikwiedergaben mittels Tonträger oder Radio in Gaststätten, Handelsbetrieben, Fitnessstudios und Spielhallen, Musikwiedergaben in Fernsehsendungen, Weitersendung auf Hotelzimmer/Hotelsendetarif, Veranstaltungen im Freien, Stadtfeste etc.

Der Dehoga und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) berichten von intensiven Verhandlungen mit der Gema und „letztendlich noch vertretbaren, linearen Tariferhöhungen“ vor dem Hintergrund, dass die Gema trotz coronabedingten Lockdowns bzw. Corona-Beeinträchtigungen vieler Betriebe und trotz Brachliegens des gesamten Veranstaltungsgeschäfts deutlich höhere Steigerungen gefordert habe. Weitergehende Forderungen der Gema habe man abwehren können.

Für die von der Corona-Pandemie besonders hart betroffenen Clubs, Discotheken und Nachtbetriebe habe der Dehoga eine Befreiung von der für 2022 vorgesehenen 2,5 prozentigen linearen Erhöhung erreichen können. Dennoch kämen unter anderem auf die Nachtgastronomiebetriebe Tariferhöhungen zu, da laut Dehoga im Jahr 2022 die letzte Stufe der mehrjährigen Einführungsphase für Musikwiedergaben in Musikkneipen, Clubs, Discotheken, Stripteaselokalen etc. greift. Aber auch die Tarife für Einzelveranstaltungen mit Eintritt erhöhten sich aufgrund der vereinbarten, auf mehrere Jahre verteilten Anpassungen.

Weitere Informationen zu den aktuellen Gema-Tarifen gibt es hier. Der Dehoga weist zudem darauf hin, dass Verbandsmitglieder kostenfrei das von der BVMV herausgegebene „Gema-Handbuch 2022“ mit allen maßgeblichen Gema-Tarifen sowie mit wichtigen Anwendungshinweisen zu einzelnen Tarifen erhalten.

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