Gerichtliche Niederlage für Zweitlotterie

Der Glücksspielanbieter United Lottery Solutions (ULS), der zum Konzern Lottoland gehört, ist in Schweden in zweiter Instanz vor Gericht gescheitert: Der Anbieter hatte Einspruch gegen die von der schwedischen Glücksspielbehörde Spelinspektionen gegen ihn verhängte Geldstrafe in Höhe von umgerechnet 67.104 Euro eingelegt. Das Berufungsgericht teilte die Auffassung der Behörde, dass das Unternehmen über seine Webseite illegale Glücksspiele anbiete, wie die Online-Plattform SBC-News berichtet.

Zwar verfüge ULS über eine schwedische Online-Glücksspiel-Lizenz, allerdings umfasse diese nicht das Recht auf Veranstaltung von Zweitlotterien. Wie SBC-News darstellt, sieht es die Spelinspektionen als erwiesen an, dass Kunden bei ULS auch auf die Ziehungen der staatlichen Lotterie Schwedens sowie zahlreicher internationaler Lotterien wetten können. Nach dem schwedischen Glücksspielgesetz ist die Veranstaltung von Lotterien ausschließlich dem staatlichen Monopolisten vorbehalten. Zweitlotterien gelten als illegales Glücksspiel.

In Deutschland sind Zweitlotterien ebenfalls verboten. Daran hat auch der neue Glücksspielstaatsvertrag nichts geändert, der seit 2021 in Kraft ist und das staatliche Lotteriemonopol stützt. Auch hierzulande erlitt Lottoland bereits Niederlagen vor Gericht: 2019 urteilte das Oberlandesgericht Koblenz, dass sogenannte Zweitlotterien nicht im Internet angeboten werden dürfen.

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