GGL: Gericht kippt Sperren

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) musste vor Gericht einen weiteren Rückschlag im Kampf gegen illegales Spiel hinnehmen. Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat mit Beschluss vom 3. Februar (3 L 2261/22) die von der GGL an die Telekommunikationsdienstleister erteilten Anordnungen zur Sperrung illegaler Glücksspiel-Webseiten für unrechtmäßig erklärt. Dies teilt der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) mit. Erst wenige Tage zuvor hatte schon das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz (Az: 6 B 11175/22.OVG) entschieden, dass für die Sperrungen keine Rechtsgrundlage bestehe.

Die Bekämpfung des Schwarzmarkts für Online-Sportwetten und Online-Glücksspiel ist seit dem 1. Juli 2021 Aufgabe der GGL. Eines ihrer Vollzugsinstrumente ist dabei das IP-Blocking, mit dem der Zugriff auf bestimmte Webseiten verhindert werden soll. „Den Beschlüssen zufolge sind die Access-Provider keine gemäß Telemediengesetz verantwortlichen Diensteanbieter, gegen die Maßnahmen zur Sperrung unerlaubter Glücksspiel-Portale ergriffen werden könnten“, führt der DSWV aus.

Desweiteren fordert der Verband ein Umdenken bei der GGL. Nach den zwei Entscheidungen könne die GGL nicht länger auf die Vollzugsmaßnahme IP-Blocking setzen. Stattdessen wäre es dringend nötig, dass die Behörde zu alternativen Maßnahmen zur Bekämpfung des Schwarzmarkts greife und gleichzeitig das legale Angebot stärke. Als Beispiele nennt der DSWV die zügige Erweiterungs des Wettprogramms und die Abkehr von den manuellen Prüfungen von Einzelspielen.

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