24.08.2022
Glücksspielbehörde: Länder reden mit
Die Bundesländer werden auch künftig maßgeblich an der Regulierung des Online-Glücksspiels beteiligt sein. Warum das so ist, erklärte Kevin Rieger, Politikberater der Bernstein Group, im Rahmen eines Online-Seminars zum Thema Glücksspielstaatsvertrag am 23. August, das die Bernstein Group gemeinsam mit der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells veranstaltet hat. Wie Rieger ausführte, kann der Verwaltungsrat der neu geschaffenen, für die Überwachung des Online-Glücksspiels zuständigen Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) „die Richtung bestimmen, in die sich die Behörde bewegt“. Der Verwaltungsrat der Glücksspielbehörde setze sich aus den 16 Staatssekretären der 16 Innenministerien zusammen und könne per Zweidrittelmehrheit verbindliche Weisungen an den Vorstand erteilen. Politische Debatten innerhalb des Verwaltungsrats seien vor diesem Hintergrund „vorprogrammiert“. Die Gründung der GGL sei jedoch ohne Zweifel „ein Fortschritt“: „Durch ihre starken Personalressourcen hat die neue Behörde viel Power, neue Themen auf die Agenda zu setzen und den Vollzug zu stärken.“
In ihrem Vortrag erinnerte die Rechtsanwältin Dr. Viktoria Herold (Hogan Lovells) daran, dass mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag ein „Paradigmenwechsel“ eingetreten sei: von einem prohibitiven Ansatz bei der Regulierung des Online-Glücksspiels hin zu einem liberaleren. Das bringe insgesamt „mehr Rechtssicherheit“. Was die neue Glücksspielbehörde betrifft, so werde es um diese nach Ansicht Herolds nicht so viele „kontroverse rechtliche Diskussionen“ geben wie um das Glücksspielkollegium, das Koordinierungsgremium der Bundesländer in der Glücksspielregulierung. Letzteres hat noch bis Ende des Jahres das finale Wort bei vielen wichtigen Themen, so etwa bei der Lizenzierung von virtuellen Automatenspielen. Ab dem 1. Januar 2023 soll dann die GGL alle momentan noch im Länderverbund verteilten Aufgaben ausführen. „Es gibt keinen Grund zu glauben, dass die GGL am 1. Januar nicht die komplette Verantwortung übernimmt“, zeigte sich Herold angesichts des Zeitplans optimistisch. Sie geht von keiner Verlängerung der Übergangsphase aus.