„Haltlose Skandalisierung“ in ARD-Bericht

Ein Bericht des ARD-Magazins „Monitor“ vom 6. März widmete sich dem Thema „Online-Glücksspiel: Kein Schutz für Spielsüchtige?“. Unter anderem geht es um die Möglichkeit das Einzahlungslimit über die Grenze von 1.000 hinaus zur erhöhen und eine vermeintlich „geheime Vereinbarung“ von legalen Anbietern mit den Bundesländern. In einer Reaktion spricht der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) von einer „haltlosen Skandalisierung“, denn die Vereinbarungen seien stets öffentlich gewesen.

Im GlüStV verankert

Grundsätzlich gilt für jeden Spieler ein Einzahlungslimit von 1.000 Euro. Der Glücksspielstaatsvertrag sieht vor, dass diese Begrenzung erhöht werden kann. Hierfür müssen zwei zentrale Punkte erfüllt werden. Zum einen darf keine Spielsuchtgefährdung vorliegen. Das bedeutet, dass der Spieler keine Anzeichen von Spielsucht oder problematischem Spielverhalten aufweisen darf. Das zweite Kriterium ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. „Es muss durch eine geeignete Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sichergestellt sein, dass der Spieler in der Lage ist, höhere Einzahlungen zu tätigen, ohne dadurch in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten“, erklärt die zuständige Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in einem aktuellen FAQ zum Thema.

„Von Geheimverhandlungen kann keine Rede sein“

Eines der zugelassenen Verfahren ist die Schufa-Glücksspiel Abfrage, auch Schufa-G genannt. An diesem Verfahren übt der Monitor-Bericht Kritik. Schufa-G würden demnach unzureichende Informationen zu Einkommen oder Vermögen der Spieler zu Grund liegen. „Und trotzdem haben die deutschen Landesregierungen den Anbietern gestattet, mit dieser Abfrage bei der Limiterhöhung zu arbeiten“, heißt es bei Monitor. Das Land Hessen schloss 2022 mit Sportwettenanbietern einen Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt, der Schufa-G für die Limiterhöhung anerkennt. „Die Klausel war bislang geheim“, behauptet der Bericht.

Dem widerspricht der DSWV entschieden. In einer Antwort sieht der Verband eine „haltlose Skandalisierung“. Der Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt sei durch die GGL und Glücksspielanbieter in öffentlicher Verhandlung geschlossen und protokolliert worden. Die Länder haben die Inhalte des Vergleichs zudem in ihrem Zwischenbericht zur Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags veröffentlicht. Der Bericht ist seit Juni 2024 auf der Website der Innenministerkonferenz und mehrerer Landesparlamente abrufbar (siehe z.B. hier oder hier, S. 60 ff). „Von einer Geheimverhandlung kann daher keine Rede sein“, bilanziert der DSWV.

„Sinnvoller Indikator“

„Das im Beitrag kritisierte Schufa-G-Verfahren ist ein sinnvoller Indikator dafür, ob Spieler in geordneten finanziellen Verhältnissen leben und verhindert das Spiel von überschuldeten Personen. Die Daten der Schufa tragen so aktiv zum Spielerschutz bei“, ordnet der Verband weiter ein. Die bedeute jedoch nicht, dass das Prüfverfahren nicht verbessert werden könne. Der Deutsche Sportwettenverband hat den Ländern im August 2024 Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Darin sprechen sich die legalen Sportwettenanbieter für eine geringere Limitstufe sowie ein zusätzliches Finanzmonitoring von Kunden aus. Außerdem soll die Frequenz der Schufa-Abfragen deutlich erhöht werden. So könnte Überschuldungsgefahren noch schneller begegnet werden.

Auch die GGL reagiert in ihrem FAQ auf die Kritik an Schufa-G: „Es wurde davon ausgegangen, dass die verwendeten Verfahren, einschließlich der Schufa-G-Abfrage, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hinreichend abbilden. Die GGL überprüft laufend die eingesetzten Verfahren, einschließlich der Schufa-G-Abfrage, auch unter Berücksichtigung aktueller Gerichtsentscheidungen. Über Anpassungen der zugelassenen Verfahren zur Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird nach Abschluss der Prüfung entschieden.“

Bildquelle: Screenshot Monitor „Online-Glücksspiel: Kein Schutz für Spielsüchtige?“