29.08.2024
Illegales Glücksspiel: GdP fordert mehr spezialisierte Ermittler
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert eine deutliche Aufstockung der Zahl von kriminalpolizeilichen Ermittlerinnen und Ermittlern für den Bereich illegales Glücksspiel. Als Gründe führt die GdP Milliardengewinne von Anbietern illegaler Glücksspiele und das große persönliche Leid von Spielsüchtigen und deren Angehörigen an. Bundesweit gibt es der Gewerkschaft zufolge nur wenige Hauptsachbearbeiter. Zumeist werde das illegale Glücksspiel von Kolleginnen und Kollegen der Kriminalpolizei als eines von mehreren Ermittlungsfeldern mit bearbeitet.
Höchste Zeit zu handeln für politisch Verantwortliche
Der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke (Foto) betont: „Den Strippenziehern des illegalen Glücksspiels kann die Polizei nur mit mehr und vor allem spezialisierten Ermittlerinnen und Ermittlern das Handwerk legen.“ Es sei dringend notwendig, die entsprechenden Stellen zu schaffen, intensive Fort- und Weiterbildungen anzubieten sowie im kooperativen Verbund mit anderen Polizeien gegen die kriminellen Akteure vorzugehen. Angesichts der Tatsache, dass insbesondere durch bandenmäßig betriebenes illegales Glücksspiel hohe Geldsummen über hinterzogene Umsatz- und Spielapparatesteuern an den Finanzbehörden vorbeigeschleust werden, sei es, so Kopelke, für die politisch Verantwortlichen höchste Zeit aktiv zu werden.
Geldstrafen nicht ausreichend
Polizeiexperten bemängeln, dass für den illegalen Betrieb von Geldspielgeräten nicht selten nur Geldstrafen durch die Gerichte ausgesprochen werden. Diesen Betrag hätten Täter in wenigen Tagen wieder eingenommen. Zudem würden illegale Spielgeräte oft durch die organisierte Kriminalität betrieben werden. Da diese im Dunklen operierten, würden weitestgehend nur die Betreiber der Lokalitäten vor Ort belangt.
Rechtslage vereinfachen, Ermittlungsinstrumente erweitern
Kopelke forderte den Gesetzgeber auf, die teils komplexe Rechtslage zu vereinfachen. Das Ziel müsse es sein, der Polizei die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels und seiner Hinterleute zu erleichtern, deren Gewinnmöglichkeiten massiv einzuschränken sowie OK-Strukturen wirksam aufdecken und zerschlagen zu können. Kopelke: „Neben einer vereinfachten Rechtslage würde die Polizeiarbeit insbesondere auch von erweiterten Ermittlungsinstrumenten wie der Telekommunikationsüberwachung profitieren.“ Eine Aufnahme als sogenannte Katalogstraftat ist Kopelke zufolge aus Sicht der GdP zu begrüßen. Zuletzt äußerte die GdP auch deutliche Vorbehalte gegen die Streichung der Paragrafen 284 bis 287 StGB zum illegalen Glücksspiel.
Bild: © BMJ/Julia Deptala