In eigener Sache: „Hinweisgeberschutzgesetz“ gestoppt

In unserer Februar-Ausgabe berichten wir über das Hinweisgeberschutzgesetz, das Ende 2022 vom Bundestag verabschiedet worden war. Das „Hinweisgeberschutzgesetz“ sollte Mitte Februar verkündet werden und Mitte Mai 2023 in Kraft treten. Das Gesetz wurde aber am 10. Februar vorerst durch den Bundesrat gestoppt. Stand bei Druck war noch, dass es zum Erscheinen von games & business verkündet sein würde.

Das Gesetzesvorhaben basiert auf einer EU-Richtlinie. Die nationalen Gesetzgeber sind zur Umsetzung verpflichtet. Am 10. Februar hat der Bundesrat die Zustimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz dennoch verweigert. Gegen Deutschland wurde bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da es bei der Umsetzung des Vorhabens in Verzug ist.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dirk Stapel erläutert das Gesetz in unserer Februar-Ausgabe. Der sachliche Anwendungsbereich dieses Hinweisgeberschutzgesetzes ist vielfältig. Es sollen insbesondere Hinweise auf Verstöße geschützt werden, die straf- oder bußgeldbewehrt sind und dem Schutz von Leib, Leben, Gesundheit oder Beschäftigtenrechten dienen. Angesprochen sind alle Arbeitgeber, wobei die individuellen Verpflichtungen sich teilweise nach der Unternehmensgröße richten.

Durch den Stopp des Gesetzes im Bundesrat ist das Gesetzgebungsverfahren nicht beendet. Deshalb ist es wichtig, darüber im Bilde zu sein. Der Gesetzentwurf geht nun in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Dort wird man versuchen, die Streitpunkte zu klären und einen abgeänderten Entwurf ins Parlament einzubringen. „Das ist letztendlich auch notwendig“, betont Stapel vor dem Hintergrund des Vertragsverletzungsverfahrens. games & business hält Sie über die weiteren Entwicklungen zum Gesetz auf dem Laufenden.

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