Jugendschutzgesetz: Neuer Aushang ratsam

Am 6. Mai 2024 wurde das Jugendschutzgesetz geändert, wie es in einer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 13. Mai heißt. Der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) informiert seine Mitglieder in einem Schreiben über die notwendigen Schritte.

Neuer Aushang empfohlen

Für die Branche des gewerblichen Geldspiels hat sich hierbei nichts verändert, wie BA-Justiziar Stephan Burger schreibt. Durch den Betrieb einer Spielhalle werden die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes berührt. Daher müssen entsprechende Normen durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang öffentlich gemacht werden. Erfahrungsgemäß bestünden viele Ordnungsbehörden auf den Aushang der aktuellen Version, so Burger. Gleiches gilt demnach für den Betrieb der Gastronomie. Hier sind laut Burger die jeweiligen Pächter oder Eigentümer der Gaststätte angehalten einen solchen Aushang anzubringen. Aufstellunternehmer sollten dahingehend ihre Gastwirte informieren.

Der Aushang im Rundschreiben des BA vom 16. Mai beigefügt und steht Ihnen zum Ausdruck auch im geschützten Mitgliederbereich der Verbands-Website unter diesem Link zur Verfügung.