Landesglücksspielgesetz in BaWü novelliert

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 19. Februar das Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes verabschiedet. Das teilt der Automaten-Verband Baden-Württemberg (AVBW) mit. Der Schwerpunkt der Novellierung liegt auf den Regelungen zum Online-Glücksspiel sowie auf der Umsetzung des EU-Kommissionsbeschlusses zur Besteuerung der Spielbanken. Hier geht es zum neuen Gesetz in BaWü.

Härtefallregelungen gestrichen, Änderungen bei Schulungen

Im Bereich der Spielhallen wurde die vom Verband geforderte Erweiterung des Bestandsschutzes – konkret die Befreiung von Spielhallen im Abstandskonflikt zueinander – nicht berücksichtigt. Der Bestandsschutz für Spielhallen in einem Abstandskonflikt zu Kinder- und Jugendeinrichtungen bleibe erhalten, so der AVBW. Das Inkrafttreten der Änderung erfolgt mit der Verkündung und Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt, mit dem im Laufe dieser Woche zu rechnen sei. Nach Inkrafttreten der Änderung könnten zudem Härtefallerlaubnisse oder deren Verlängerung in Ermangelung einer Rechtsgrundlage nicht mehr erteilt werden, da die früher enthaltene Härtefallregelung ersatzlos gestrichen sei, informiert der Verband. In der Vergangenheit erteilte Härtefallerlaubnisse über den 30. Juni 2021 hinaus behielten jedoch ihre Wirksamkeit.

Auch im Bereich der Schulungen gibt es Änderungen. So wurden die Schulungsintervalle für Präventionsschulungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von bisher drei auf künftig zwei Jahre verkürzt. Schulungen dürfen nur von anerkannten, in der Suchthilfe in Ba­den-Württemberg tätigen Einrichtungen durchgeführt werden.

Neue Zuständigkeit im Bereich Spielhalle

Laut Gesetz wird es neben den kommunalen Vor-Ort-Kontrollen Inspektionen in Spielhallen durch das Land geben. Zur Umsetzung wird demnach eine Kontrollgruppe beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingerichtet. Es sind 13 neue Stellen vorgesehen, sodass in jedem Regierungsbezirk ein Kontrollteam aktiv werden kann. Hinzu kommt eine Stelle, die bei der Fachstelle Glücksspielsucht geschaffen wird. Im Rahmen der Kontrollen ist es der Behörde laut Gesetz künftig möglich, Testkäufe oder Testspiele zur Überprüfung des Spieler- und Jugendschutzes durchzuführen. Die Finanzierung der Kosten für diese Spielhallenkontrollen soll über die Spielhallenbetreiber erfolgen. Hierzu wurde ein Gebührentatbestand geschaffen. Für die Vor-Ort-Kontrollen soll demnach eine durchschnittliche Gebührenerhebung in Höhe von 670 Euro für jede kontrollierte Spielhalle berechnet werden. Es ist geplant, dass jede Spielhalle mindestens einmal im Jahr kontrolliert wird.

Aus Sicht des AVBW stellen sich noch zahlreiche Fragen zur praktischen Umsetzung, gerade im Hinblick auf die Schulungen. Der Verband befindet sich dazu im Austausch mit den zuständigen Stellen. Weitere Informationen gibt es über die Geschäftsstelle des AVBW. Das neue Landesglücksspielgesetz wird außerdem Thema bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung des AVBW am 19. März 2025 in Stuttgart sein.