21.01.2026
lllegales Glücksspiel: Prozess um 400.000 Euro in Neumünster
Ein laufendes Verfahren am Amtsgericht Neumünster wegen unerlaubten Veranstaltens von Glücksspiel gibt Einblicke ins Geschäft mit illegalen Automaten. So soll ein 39-jähriger Neumünsteraner in seiner Teestube 404.000 Euro Umsatz mit illegalem Glücksspiel erzielt haben. Darüber berichten der Holsteinische Courier und die Kieler Nachrichten.
Laut Anklage soll der Betreiber der Teestube zwischen August 2022 und März 2023 drei Spielautomaten und zwei Online-Wettautomaten betrieben haben. Dafür habe er keine behördliche Erlaubnis besessen. An den Spielautomaten seien Aufkleber mit der Aufschrift „Keine Auszahlung“ angebracht gewesen und die dort erspielten Gewinne per „Hand-Pay-Out“ in bar an die Spieler ausgezahlt worden. 404.000 Euro soll der Angeklagte so erlangt haben. Für die drei Spielautomaten listete der Staatsanwalt jeweils Ein- und Auszahlungen sowie die daraus resultierenden Gewinne auf. Bei der Durchsuchung der Räume sollen weitere mehrere Tausend Euro gefunden worden sein, in den Automaten steckten noch 900 Euro.
Der Angeklagte sagte vor Gericht aus, dass er die Spielautomaten über Kleinanzeigen gesucht hätte und es ihm nur um Spaß für seine Gäste gegangen sei. Er habe meist selbst daran gespielt. Dass die Aufstellung verboten sei, habe er nicht gewusst. Der Angeklagte verstrickte sich den Medienberichten zufolge zunehmend in Widersprüche. Wegen zu vieler Ungereimtheiten ist das Verfahren jetzt ausgesetzt. Die Verteidigung bezweifelt den Tatzeitraum und die Auswertung der Automaten. Es soll einen neuen Termin geben. Dann sollen ein Sachverständiger und weitere Zeugen angehört werden. Hier geht es zu den Berichten im Holsteinischen Courier und in den Kieler Nachrichten.
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