12.03.2024
Lotto BaWü: Virtuelles Automatenspiel mit „erwin“
Unter der Marke „erwin“ bietet die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg virtuelles Automatenspiel an. Das von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) lizenzierte Angebot ist unter lotto-bw.de/erwin spielbar. Mit dem neuen Angebot reagiere das Unternehmen auf die sich wandelnden Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden sowie die dynamischen Rahmenbedingungen des Glücksspielmarkts. Lotto BW unterstreicht, der erste staatliche deutsche Lotterieanbieter zu sein, der virtuelle Automatenspiele anbietet.
Forderung nach konsequenterem Vorgehen gegen Glücksspiel-Schwarzmarkt
Man wolle damit Spielinteressierten eine legale und sichere Spielteilnahme ermöglichen, sagte Geschäftsführer Georg Wacker im Vorfeld des Glücksspiel-Symposiums der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim. Durch die Liberalisierung des Glücksspielmarkts sei es „wichtiger denn je, den Schwarzmarkt konsequent zu bekämpfen“. Die GGL sei gefordert, effektive Maßnahmen gegen illegale Anbieter zu ergreifen. Dazu müsse der Verwaltungsrat klar definierte Rahmenbedingungen für eine effiziente Regulierung schaffen.
Legales Angebot stärken
Wacker: „Im Interesse der Spielerinnen und Spieler muss es das Ziel sein, den Schwarzmarkt durch effektive Maßnahmen auszutrocknen. Und dadurch die legalen Angebote zu stärken.“ Wacker zufolge braucht es bei der GGL mehr personelle Ressourcen und qualifizierte Spezialisten für mehr Handlungsfähigkeit. „Auch um die Erlaubnisverfahren zu beschleunigen und damit für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.“
Die aktuell diskutierte Erhöhung des Einzahlungslimits von 1.000 Euro pro Monat bei Online-Glücksspielen sei kein probates Mittel, um den Schwarzmarkt einzudämmen, betonte Wacker in diesem Kontext. Ähnlich hatte sich zuvor bereits Dr. Sven Otterbach, Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim, geäußert. Wacker weiter: „Die Anpassung von legalen an illegale Angebote zur vermeintlichen Stärkung des Wettbewerbs stellt keine wirksame Bekämpfung des Schwarzmarktes dar. Illegale Anbieter würden in ihrem bisherigen Vorgehen vielmehr bestärkt. Seine Forderung lautet daher: „Es muss unbedingt verhindert werden, dass der Schwarzmarkt auf Kosten der Spielerinnen und Spieler durch unzureichende Handlungsmöglichkeiten der GGL reingewaschen wird.“
Bild: © Claus M. Morgenstern/Lotto BW