11.07.2022
Lottoland wehrt sich gegen Sperrung
Der Zweitlotterieanbieter Lottoland will sich mit allen rechtlichen Mitteln, inklusive Staatshaftungsklagen im dreistelligen Millionenbereich, gegen die Sperrung von Angeboten der Gruppe wehren. Das berichtet das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hatte angekündigt, Internetprovider aufzufordern, Angebote des Unternehmens zu sperren.
Lottoland vertritt die Ansicht, dass gegenüber Anbietern im Schutzbereich des freien Dienstleistungsverkehrs in Europa Sperranordnungen generell verboten sind. Die Lottoland Gruppe sei regulierungswillig und bemühe sich „seit 2017 nachweislich um deutsche Erlaubnisse“. 2020 sei hierfür eigens die Lottoland Deutschland GmbH gegründet worden. Die Erlaubnisanträge seien bis heute nicht beschieden oder abgelehnt, die Verfahren liefen somit unverändert.
Nigel Birrell, CEO Lottoland Group: „Es ist offensichtlich, dass die staatliche GGL im Auftrag der staatlichen Lottogesellschaften und Bundesländer Fakten schaffen will, um das letztlich verbliebene Lottomonopol zu schützen und Wettbewerber im Lottosektor auszuschalten – aus rein fiskalischen Gründen.“
Deutschland sei seit jeher durch einen – aus Sicht der Europäischen Kommission und des Europäischen Gerichtshofs mehr als fragwürdigen – Protektionismus des staatlichen Lottomonopols sowie vorrangig fiskalische Interessen geprägt. „Mitte 2021 ist ein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten, mit dem der Markt weitgehend liberalisiert wurde – mit unionsrechtswidriger Ausnahme von Lotto und der Lotteriewetten“, argumentiert das Unternehmen.
„Die Lotteriewetten-Verbote sind ganz offensichtlich nicht mit europäischem Recht vereinbar. Es spricht für sich, dass die eigenen Berater der Bundesländer und Lottogesellschaften das bereits 2019 gutachterlich festgestellt haben“, so Birrell. Daher klagten die maltesischen Lottoland-Gesellschaften gegen Untersagungsverfügungen vor den Verwaltungsgerichten Darmstadt und Hannover. Urteile stünden auch hier aus.
Lottoland verweist auf seine „diversen Lizenzen aus europäischen Staaten, unter anderem aus Großbritannien, Irland, Schweden oder Malta, die Angebote von Zweitlotterien, Casinospielen und Sportwetten erlauben, für die generell die europäische Dienstleistungsfreiheit gilt“. Für diese Angebote gebe es eine strenge Überwachung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden, die Jugend- und Spielerschutz, Betrugsvorbeugung und Geldwäscheprävention gewährleiste. Zudem zahle Lottoland seit Jahren in Deutschland Steuern.