10.06.2022
Mindestlohn beschlossen: 12 Euro ab Oktober
Zum 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde. Der Bundesrat billigte am 10. Juni 2022 das Gesetz abschließend. Damit ist die letzte Hürde der Gesetzgebung genommen. Die Erhöhung erfolgt in zwei Stufen. Zum 1. Juli steigt der Mindestlohn turnusmäßig auf 10,45 Euro. Ab 1. Oktober sind dann 12 Euro fällig. Parallel dazu wurde die Obergrenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro angehoben. Das Gesetz soll noch im Juni 2022 in Kraft treten, damit sich Wirtschaft und Arbeitnehmervertretungen auf die Erhöhung einstellen können.
Einmalig per Gesetz
Die gesetzliche Festlegung des Mindestlohns weicht vom üblichen Erhöhungsverfahren ab: Eigentlich schlägt die sogenannte Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, regelmäßig Anpassungen am Mindestlohn vor, die dann durch Rechtsverordnung umgesetzt werden. Einmalig zum Oktober 2022 wird er nun per Gesetz auf 12 Euro angehoben.
Der Entscheidung des Bundesrats ging ein Beschluss des Bundestags am 3. Juni voraus. Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro war eines der Hauptversprechen vom jetzigen Bundeskanzler Olaf Scholz im Wahlkampf 2021. Das wurde teilweise heftig kritisiert, weil die Aushandlung der Löhne eigentlich Sache der Tarifpartner ist. In deren Hände soll die Festsetzung der Lohnuntergrenze jetzt wieder zurückgehen. Die Mindestlohnkommission soll die nächste Anpassung des Mindestlohns zum 1. Januar 2024 vorbereiten.
Mini- und Midijob-Grenzen steigen
Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus – also die Minijobs beziehungsweise 450-Euro-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, erhöht das Gesetz die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Diese passt sich künftig gleitend an.
Die Höchstgrenze für sogenannte Midi-Jobs im Übergangsbereich steigt von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro monatlich an. Ziel ist es, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher zu entlasten und dafür zu sorgen, dass sich Mehrarbeit für die Beschäftigten auch lohnt.
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