NRW: Klarstellung zum Altbetreiberprivileg

Wenn in NRW vor dem 1. Dezember 2012 eine Erlaubnis nach § 33i GewO für die Spielhalle bestanden hat, steht die Abstandsregelung zu Schulen sowie zu Kinder- und Jugendeinrichtungen einer Erlaubniserteilung auch bei einem Betreiberwechsel nicht entgegen. Das meldet das Forum der Automatenunternehmer. Das nordrhein-westfälische Innenministerium habe klargestellt, dass das Altbetreiberprivileg dann auch bei neuem Betreiber fortgelte, so der Verband.

Aufgrund von Interventionen u. a. des Forum-Rechtsberaters Frank Repschläger (Foto) über die Kommunen habe das Innenministerium mit einem Erlass vom 4. Februar 2022 die Kommunen gebeten, eine geänderte Auslegung des § 18 Abs. 1 AG GlüStV NRW vorzunehmen. Danach kommt es unter Bezugnahme auf einen Hinweis des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen nur darauf an, dass die betreffende Spielhalle im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes (1.12.2012) weiterhin bestand und über eine gewerberechtliche Erlaubnis verfügte.

Noch mit Erlass vom 22. Oktober 2021 hatte das Innenministerium NRW in Bezug auf die Anwendbarkeit der Übergangsregelung des § 18 Abs. 1 AG GlüStV NRW ausgeführt, dass unter das Privileg nicht die Spielhallen zu fassen sind, bei denen nach dem 1. Dezember 2012 ein Betreiberwechsel stattgefunden hat. Betroffene Spielhallen hätten den Abstand zu Schulen sowie zu Kinder- und Jugendeinrichtungen nunmehr einhalten müssen.

Aufgrund der Vielzahl der drohenden Klageverfahren sollen die Kommunen ab sofort auch im Falle des nachträglichen Betreiberwechsels von der Anwendbarkeit des Altbetreiberprivilegs ausgehen. Ein entsprechender Erlass mit den Einzelheiten soll dem Forum zufolge in Kürze vom Innenministerium herausgegeben werden.

„Sollte Ihnen also im Rahmen eines Antragsverfahrens seitens der Erlaubnisbehörde entgegengehalten werden, dass in Folge eines Betreiberwechsels nach dem 1. Dezember 2012 der Abstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen einzuhalten ist, werden Sie dieser Auffassung entgegentreten können“, betont das Forum.