Saarland: Gesetz erlaubt Rauchen in Spielhallen

Im Saarland darf in Spielhallen künftig mit Einschränkung wieder geraucht werden. Der Landtag änderte das Spielhallengesetz am 12. November entsprechend. Zukünftig wird das Rauchen in gewerblichen Spielhallen in untergeordneten, vollständig abgetrennten und deutlich als Raucherbereiche gekennzeichneten Räumen erlaubt sein. In diesen Räumen ist die entgeltliche und die unentgeltliche Verabreichung von Speisen oder Getränken sowie deren Verzehr untersagt. Die gleiche Regelung soll zudem auch in Spielbanken in Kraft treten.

„Keine Kehrtwende“

„Das ist keine inhaltliche Kehrtwende. Wir passen das Gesetz lediglich dort an, wo es notwendig war“, sagte der Abgeordnete Stefan Löw (SPD) laut dpa. „Der Schutz der Menschen steht im Mittelpunkt.“ Stefan Thielen (CDU) erklärte, die Änderung hätte vermieden werden können, wenn man früher auf die Opposition gehört hätte. „Man muss immer Spielhallen und Spielbanken zusammen denken.“

Die gesetzliche Neuregelung soll die Ungleichbehandlung in Bezug auf die jeweiligen Regelungen zum Rauchen in gewerblichen Spielhallen und staatlichen Spielbanken beseitigen. Im Dezember 2023 hatte die SPD-Mehrheit im Landtag eine Gesetzesverschärfung beschlossen. Während das Rauchen in staatlichen Spielbanken weiterhin in abgetrennten Bereichen erlaubt ist, war es in privaten Spielhallen vollständig verboten. Diese Regelung wurde aufgrund der Ungleichbehandlung durch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis im September 2024 vorläufig außer Kraft gesetzt. Daraufhin hatte das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie auf Anregung des Automaten-Verbands Saar (AVS) eine Übergangsregelung getroffen. So bestand wieder die Möglichkeit, in Spielhallen im Saarland in abgetrennten Raucherbereichen, in denen keine Spielmöglichkeit angeboten wird, zu rauchen.