NRW: Erlaubnis auch ohne alle Voraussetzungen
Das Innenministerium von NRW informiert die Erlaubnisbehörden in einem Erlass, dass Spielhallenbetreiber von Verbundspielhallen oder von konkurrierenden Spielhallenstandorten, die einen geringeren Mindestabstand als 350 m Luftlinie in Anspruch nehmen möchten, möglicherweise bis 30. Juni 2022 nicht sämtliche Erlaubnisvoraussetzungen erfüllen können. Dies betreffe insbesondere die Zertifizierung der Spielhalle und den ...