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Spielsucht: Definition und Prävention

Pathologisches Spielen oder Glücksspielstörung, umgangssprachlich auch als (Glücks-)Spielsucht bezeichnet, ist eine anerkannte Abhängigkeitserkrankung. Eine psychische Störung, die aktuell als Impulskontrollstörung (ICD-10) bzw. Abhängigkeitserkrankung (DSM-5) klassifiziert wird. Sie wird durch die Unfähigkeit eines Betroffenen gekennzeichnet, dem Impuls zum Glücksspiel oder Wetten zu widerstehen, auch wenn dies gravierende Folgen im persönlichen, familiären oder beruflichen Umfeld nach sich zu ziehen droht oder diese schon nach sich gezogen hat. Die Abhängigkeit entwickelt sich meist schleichend, von den Betroffenen fast unbemerkt. Männer sind davon häufiger betroffen als Frauen. In Deutschland werden Spielsüchtigen in einer Reihe von Suchtfachkliniken und ambulanten Suchtberatungsstellen spezielle Therapien angeboten.

Der Begriff Pathologisches Glücksspiel (Pathological Gambling) wurde 1977 von Robert Custer, Gründer des National Council on Problem Gambling in den USA, erstmals vorgestellt. Der Krankheitsverlauf gliedert sich in drei Abschnitte: die erste wird als Einstiegs- oder Gewinnphase bezeichnet, darauf folgt die Gewöhnungs- oder Verlustphase und dann die Sucht- oder Abhängigkeitserkrankung. In Deutschland steht pathologisches Spielen seit Beginn der 1980er-Jahre im Fokus wissenschaftlicher Untersuchungen und des öffentlichen Interesses. Mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages sind seit 2008 die Bedingungen für die Erforschung und Therapie des pathologischen Spielens verbessert worden.

Laut Glücksspiel-Survey 2023 ist bei insgesamt 2,4 Prozent der deutschen Bevölkerung im Alter von 18–70 Jahren eine Glücksspielstörung anhand der erfüllten Kriterien des DSM-5 erkennbar sei. Foto: © wellphoto – stock.adobe.com

Spielsucht: Wer ist betroffen?

36,5 % der Bevölkerung haben in den letzten 12 Monaten an mindestens einem Glücksspiel um Geld teilgenommen, heißt es im Glücksspiel-Survey 2023. Der Anteil unter den Männern ist dabei laut der Studie größer als bei den Frauen. Die Studie zeigt zudem auf, dass der Anteil aktuell Glücksspielender mit dem Alter ansteigt, bis auf 41,2 % in der Altersgruppe der 56- bis 70-Jährigen.

Laut Glücksspiel-Survey 2021 haben im Jahr 2021 29,7 Prozent der Bevölkerung in Deutschland an mindestens einem Glücksspiel um Geld teilgenommen. Der Anteil der Männer lag dabei mit 34,7 Prozent höher als der der Frauen (24,5 Prozent). Die Studie kommt zum Ergebnis, dass bei insgesamt 2,3 Prozent der deutschen Bevölkerung im Alter von 18–70 Jahren eine Glücksspielstörung anhand der erfüllten Kriterien des DSM-5 erkennbar sei. Das sind hochgerechnet ca. 1,3 Millionen Personen. Weitere 5,7 Prozent zeigen laut Studie ein riskantes Spielverhalten auf.

Die letzte Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) von 2019 (Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland 2019) ging hochgerechnet von ca. 229.000 problematisch und ca. 200.000 pathologisch Glücksspielenden aus. Aufgrund der starken Veränderung der Erhebungsmethodik sind die Ergebnisse der aktuellen Studie mit denen der Vorgängerstudien nur sehr eingeschränkt vergleichbar.

Vergleichbar sind jedoch die Ergebnisse bezüglich des Anteils der Spielteilnahme an einzelnen Glücksspielformen. Diese sind großteils stabil gegenüber den letzten Erhebungen geblieben. An den riskanten Glücksspielformen Automatenspiele, Casinospiele und Sportwetten haben laut Survey 2021 insgesamt 6,8 Prozent der Bevölkerung teilgenommen. Dabei liegt der Anteil derjenigen, die am Online-Glücksspiel teilnehmen, bei 4,6 Prozent. In der Studie von 2023 liegt der Anteil bei 3,8 Prozent. Diese Spielformen werden im Glücksspiel-Survey 2021 und 2023 als riskant eingestuft, da sie geprägt sind von rascher Spielabfolge und kurzer Zeitspanne zwischen Einsatz und Spielergebnis, wodurch sich das Gefährdungs- und Suchtpotenzial erhöht.

In Deutschland werden Spielsüchtigen in einer Reihe von Suchtfachkliniken und ambulanten Suchtberatungsstellen spezielle Therapien angeboten. Foto: © Kzenon – stock.adobe.com

Gesetze zum Schutz der Spieler in Deutschland

Für den Bereich der gewerblich aufgestellten Spielautomaten wird der Spielerschutz durch die Bestimmungen der Gewerbeordnung, der Spielverordnung und der unterschiedlichen Spielhallen- und Ausführungsgesetze zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) reglementiert. Am 1. Juli 2021 war der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten. Hier wird erstmals bundesweit das Online-Glücksspiel reglementiert und auch Spielerschutz durch unterschiedliche Maßnahmen gewährleistet.

Aufgaben der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL)

Die Aufgabe der GGL ist es, das Glücksspielbedürfnis der Verbraucher in legale und beaufsichtigte Bahnen zu lenken und die bestehende Suchtgefahr insbesondere durch Präventionsmaßnahmen einzudämmen. Dazu sind im GlüStV 2021 zur Schaffung eines sicheren Glücksspiel-Umfeldes und der Risikoeinschränkung finanzieller und sozialer Schäden u.a. folgende Maßnahmen verankert:

  • anbieterbezogenes Spielerkonto
  • Möglichkeit der Selbstlimitierung
  • Vorgabe eines grundsätzlichen Einzahlungslimits von maximal 1.000 Euro
  • System zur Früherkennung von Spielsucht
  • besondere Vorgaben und Kontrolle von Werbung
  • Schaffung von Transparenz über lizenzierte Anbieter

Das Spielersperrsystem OASIS

Als Säule eines wirksamen Spieler- und Jugendschutzes ist das Spielersperrsystem OASIS im neuen Glücksspielstaatsvertrag verankert – schon lange hatte die deutsche Automatenwirtschaft ein verbindliches Sperrsystem über alle legalen Spielformen hinweg gefordert. Betroffene können sich für die meisten Glücksspielangebote – auch für alle legalen Online-Glücksspielangebote – sperren lassen. Angehörige können Fremdsperren beantragen. Hierzu wurde das deutschlandweite Sperrsystem OASIS eingerichtet. Hieran sind alle Lotteriegesellschaften, Spielbanken, Betreiber von Spielautomaten sowie staatlich konzessionierte Wettbüros und Anbieter von Online-Glücksspielen angeschlossen.

In Spielhallen sowie in der Gastronomie ist es seit dem Glücksspielstaatsvertrag von 2012 verpflichtend, ein Sozialkonzept zu führen. Foto: © StudioLaMagica – stock.adobe.com

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Präventionsschulungen sind Teil des Sozialkonzepts und für Mitarbeitende in Spielhallen und Einrichtungen, in denen Geldspielgeräte aufgestellt werden, verpflichtend. Foto: © contrastwerkstatt – stock.adobe.com

Prävention und Spielerschutz in der Automatenwirtschaft

Das Spiel am Geldspielgerät ist streng limitiert, reguliert und ab 18, oft auch erst ab 21 Jahren erlaubt. Bereits bevor der Gesetzgeber Präventionsschulungen und Sozialkonzepte verordnete, wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Sachen Spielerschutz ausgebildet. Für eine fach- und sachgerechte Ausbildung der Beschäftigten in Spielhallen und der Gastronomie mit Geldspielgeräten sorgen dafür spezialisierte Schulungsunternehmen.

Das Sozialkonzept

In Spielhallen sowie in der Gastronomie ist es seit dem Glücksspielstaatsvertrag von 2012 verpflichtend, ein Sozialkonzept zu führen, in dem die Maßnahmen, die für den Spieler- und Jugendschutz vor Ort umgesetzt werden, beschrieben sind. Die Spitzenverbände der Deutschen Automatenwirtschaft haben daher am 13. Dezember 2012 ein Muster für Betriebliche Sozialkonzepte gemäß § 6 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) bzw. GlüStV 2021, § 4 (3), (4) verabschiedet. Das Konzept ist vom Arbeitskreis Prävention der Spitzenverbände und einem wissenschaftlichen Beirat unter Federführung der Automatenwirtschaftsverbände-Info GmbH (AWI) in Abstimmung mit der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. (eva) erarbeitet worden.

Aufgrund der sehr heterogenen Landesgesetze, die den Glücksspielstaatsvertrag flankieren, gibt es für die Bundesländer jeweils eigene Versionen, um diesen sowie den Verordnungen und Ausführungsbestimmungen der Länder gerecht zu werden. Diese werden regelmäßig überprüft, überarbeitet und angepasst. Die inhaltliche Struktur orientiert sich an Fragen zum Spiel, zu Suchtfragen, zur Entstehung problematischen wie pathologischen Spielverhaltens aus der Perspektive der Experten der Evangelischen Gesellschaft als Mitherausgeber des Sozialkonzeptes. Darüber hinaus haben sich die Spitzenverbände der Deutschen Automatenwirtschaft klare Präventionsziele gesetzt und sie im Sozialkonzept ausformuliert. Jeder Unternehmer, der es verwendet, verpflichtet sich diesen Zielen und hinterlegt sie mit seiner Unterschrift bei der AWI. Außerdem enthält das Muster für ein betriebliches Sozialkonzept unter anderem Checklisten, Aushänge, Kopiervorlagen und Hilfestellung für die konkrete Umsetzung der Maßnahmen in den Spielhallenbetrieben vor Ort sowie an den Aufstellorten in der Gastronomie.

Präventionstage und Newsletter

Auf Initiative des Dachverbands Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW) und in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Automatenunternehmer (BA) finden seit 2017 unter dem Motto „Gemeinsam. Lernen. Helfen.“ mehrmals im Jahr Präventionstage statt. Sie sollen den Austausch zwischen Vertretern des Hilfesystems, der Politik und der Automatenwirtschaft aufbauen, verstetigen und intensivieren. Der DAW hat eine Präventionsbeauftragte ernannt, die in regelmäßigen Abständen im Newsletter „Prävention & Spielerschutz“ zu den Themen Spielsucht-Prävention sowie Spieler- und Jugendschutz informiert.

Aktionen und Angebote zum Spielerschutz

Einmal im Jahr findet der bundesweite Aktionstag Glücks-Spielsucht unter der Schirmherrschaft des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung statt. Unterschiedliche Akteure von Beratungsstellen über Kliniken bis hin zur Selbsthilfe beteiligen sich mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen. Ziel ist es, damit auf die Risiken der Glücksspielteilnahme hinzuweisen und über Hilfemöglichkeiten aufzuklären.

Mit dem „Check dein Spiel“-Präventionsprogramm bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vielfältige Informationen auf www.check-dein-spiel.de und ein Beratungsangebot zum Thema Glücksspiel, um Menschen für die damit verbundenen Risiken zu sensibilisieren und der Entstehung einer Glücksspielsucht vorzubeugen. Kostenfrei und anonym bietet die BZgA eine qualifizierte Telefonberatung für Betroffene und Angehörige unter der Telefonnummer 0800 1372700 an – Montag bis Donnerstag 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag 10 bis 18 Uhr.

Die DHS Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen wird durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert. Neben der BZgA bietet auch die DHS ein Suchthilfeverzeichnis an. Mit dessen Hilfe können Betroffene und Angehörige Beratungs- und Behandlungsangebote vor Ort finden.

g&b: Alles zum Thema Glücks-Spielsucht und Prävention

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