Sportwetten-Steuer: Geändertes Verteilungsverfahren

Am 20. Mai 2022 hat der Bundesrat einem Gesetz zum geänderten Verfahren für die Verteilung der Sportwetten-Steuer zugestimmt. Darüber berichtet das Verfassungsorgan auf seiner offiziellen Webseite. Das Gesetz geht auf eine Initiative der Länderkammer aus dem letzten Jahr zurück, die der Bundestag Ende April mit einigen Änderungen verabschiedet hatte.

Statt der bisher praktizierten jährlichen nachträglichen Verteilung der Sportwetten-Steuer auf die Länder werden die Einnahmen laut Bundesrat künftig quartalsweise verteilt werden – wie bei anderen Steuerarten auch. Hintergrund seien massive Schwankungen des jährlichen Steueraufkommens in der Vergangenheit, die auch beim Finanzausgleich Verwerfungen nach sich zögen: Wegen der zentralen Zuständigkeit des Finanzamts Frankfurt für Sportwetten falle das Steueraufkommen fast vollständig in Hessen an. Zwischen 2013 und 2019 hat es sich nach Angaben des Landes, das die Initiative ursprünglich in den Bundesrat eingebracht hatte, von 189 Millionen Euro auf 464 Millionen Euro pro Jahr erhöht. In einigen Jahren sei das Wachstum allerdings sehr unterschiedlich gewesen – so zum Beispiel coronabedingt im Jahr 2020 stark eingebrochen. Ab 2021 sind laut Bundesrat weitere Schwankungen durch Einnahmen aus Online-Poker und virtuellem Automatenspiel zu erwarten.

Um Wellenbewegungen der Jahresverteilung zeitnah korrigieren zu können, seien künftig die jeweils vorangegangenen Kalendervierteljahre und die aktuell verfügbaren Daten zu den Einwohnerzahlen Grundlage für die Verteilung auf die Länder. Eine Veränderung des materiellen Steuerrechts oder der faktischen Steuerverteilung zwischen den Ländern sei damit nicht verbunden.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend wie vom Bundestag beschlossen in Kraft treten – rückwirkend zum 1. Januar 2022.

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