Sportwetten-Verband lehnt Werbeverbot ab

Wie games & business berichtete, will der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) auf der Innenministerkonferenz Anfang Dezember ein generelles Werbeverbot für Sportwetten in Deutschland beantragen. Der DSWV zeigt sich in einer Pressemitteilung „erstaunt über den Vorstoß, da die Bremische Bürgerschaft erst im März dem neuen Glücksspielstaatsvertrag zugestimmt hat – ebenso wie die Landtage aller anderen Bundesländer“. Der Staatsvertrag befürworte Glücksspielwerbung für staatlich geprüfte und sichere Angebote ausdrücklich, um die Verbraucher vor illegalen Schwarzmarktanbietern zu schützen. Zuvor habe bereits der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache Zeturf (C-212/08) befunden, dass Werbung für Wetten dazu dient, die Kundennachfrage in den legalen Markt zu lenken. Dies gelte insbesondere für reine Internetangebote, die ohne Werbung für die Verbraucher gar nicht auffindbar wären.

DSWV-Präsident Mathias Dahms (Foto) erachtet den Vorschlag aus Bremen als kontraproduktiv: „Da nach wie vor viele illegale Anbieter am deutschen Markt aktiv sind, kommt der Werbemöglichkeit für erlaubte Anbieter eine zentrale Bedeutung zu. Wie sollen die Bürger sonst sichere von unsicheren Angeboten unterscheiden? Die Bundesländer haben in jahrelangen Verhandlungen eine gute Balance zwischen der öffentlichen Sichtbarkeit von legalen Glücksspielangeboten und den Belangen des Jugend- und Spielerschutzes gefunden. Wir gehen davon aus, dass sich die Innenministerkonferenz an die Beschlüsse aller 16 Landesparlamente zum Glücksspielstaatsvertrag gebunden fühlt.“

Auch die staatlichen Glücksspielanbieter – darunter Lotto Bremen – werben dem DSWV zufolge im Sportumfeld und betreiben Sportsponsoring. Dahms fürchtet Ungleichbehandlungen: „Der Staat darf nicht den Eindruck entstehen lassen, mit zweierlei Maß zu messen und die eigenen Gücksspielangebote bevorzugen zu wollen. Schließlich sind alle Inhaber einer deutschen Glücksspielerlaubnis – sowohl staatlich als auch privat – von den Behörden sehr aufwändig auf ihre Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit geprüft worden. Das gilt insbesondere auch für deren Werbekonzepte. Werbung für illegale Anbieter ist nach dem Gesetz verboten, auf die Durchsetzung dieses Verbots sollten sich die Vollzugsbehörden konzentrieren.“