13.01.2026
VBG-Prämienverfahren auch für Spielstätten
Der Bundesverband Automatenunternehmen (BA) informiert darüber, dass die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) Investitionen in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auch für Spielstättenunternehmen bezuschusst. Demnach beteiligt sich die VBG mit bis zu 40 Prozent an den Kosten für freiwillige Präventionsmaßnahmen im Rahmen des Prämienverfahrens. Bis zu 50.000 Euro Prämie pro Jahr seien hier möglich, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Die VBG hat zum 1. Januar 2026 das Prämienverfahren erweitert. Seitdem können auch Unternehmen aus dem sozialen, kulturellen und Freizeitbereich am Prämienverfahren teilnehmen. Konkret sind das laut Berufsgenossenschaft Einrichtungen und Unternehmen aus Bereichen wie zum Beispiel Bühnen und Studios, Tierparks, Freizeitparks, Spielstätten, Seilschwebebahnen und Skilifte.
Teil der Kosten zurückholen
Wie der BA mitteilt, honoriert die VBG Betriebe, die mehr für Sicherheit, Gesundheit und Prävention tun als gesetzlich vorgeschrieben. Wer zum Beispiel in Schulungen, Ausstattung oder organisatorische Maßnahmen investiert, könne sich einen Teil der Kosten zurückholen. Das führe zur Senkung der tatsächlichen Investitionskosten, zum verbesserten Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Mitarbeitenden und zur Stärkung des Unternehmensimages, so der BA. Darüber hinaus sei es eine finanzielle Anerkennung des unternehmerischen Engagements und erfordere kein kompliziertes Verfahren. Die Antragsstellung erfolgt online.
Bis 11. Februar Antrag stellen
Werden folgende Kriterien erfüllt, ist dem BA zufolge eine VBG-Prämie möglich. Das Unternehmen gehört zur einer prämienberechtigten Branche, ist seit mindestens 12 Monaten Mitglied bei der VBG und hat keine Beitragsrückstände bei der VBG. Es bestehen keine Mängel in der Arbeitsschutzorganisation im Betrieb und mindestens eine der in den Prämienkatalogen genannten Maßnahmen wurde umgesetzt. Darüber hinaus muss die Antragstellung fristgerecht erfolgen. Dafür muss man sich unter „meine VBG“ einloggen und der Antrag unter „Prämien“ bis spätestens 11. Februar des Folgejahres gestellt werden. Hier gibt es ausführliche Informationen zu den Präventionsmaßnahmen und zum Antragsprozess.
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