Weder Lockerungen noch Verschärfungen

Beim Impfen, beim Boostern und bei den Maßnahmen zur Kontaktreduzierung gelte weiter: „Kurs halten“. Das betonte Kanzler Scholz nach seinen Beratungen mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 25. Januar. Damit gelten die bisherigen Corona-Maßnahmen wie etwa Kontaktreduzierungen oder Zugangsregelungen fort. Im neuen Beschluss wird betont, dass durch die Verlängerung der Wirtschaftshilfen und der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 Beschäftigte und Betriebe weiterhin unterstützt werden. Bund und Länder seien sich zudem einig, dass zeitnah über eine Fortführung und Ausgestaltung der Hilfen und Sonderregelungen entschieden werden muss. Öffnungsperspektiven sollen für den Zeitpunkt entwickelt werden, zu dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden könne.

Im Weiteren soll die Kommunikation zum Impfen mit einer neu aufgelegten Impf-Kampagne verstärkt werden, unter dem Motto „Impfen hilft“. Der neue Bund-Länder-Beschluss sieht zudem die Priorisierung von PCR-Tests für Risikogruppen und Beschäftigte, die diese behandeln und betreuen, vor sowie eine Priorisierung bei der Kontaktverfolgung. Daneben enthält er die Anpassung von Apps zum Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus in Corona-Warn-App und CovPass-App.

Am 16. Februar werden Bund und Länder erneut zu Beratungen zur Corona-Situation zusammenkommen. Hier geht es zu den Erklärungen der Bundesregierung zum aktuellen Beschluss.

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