12.05.2022
„Geschäft ist nicht einfacher geworden“
Auf der Jahreshauptversammlung des Hessischen Münzautomaten-Verbands (HMV) am 11. Mai gab es Licht und Schatten. „Das Geschäft ist nicht einfacher geworden“, fasste der 1. Vorsitzende Michael Wollenhaupt die Lage der Automatenaufstellunternehmerinnen und -unternehmer in Hessen zusammen. Neben den viele Monate andauernden Lockdowns kämen jetzt die Steigerung der Kosten für Energie und Personal hinzu. Außerdem berichtete Wollenhaupt über Schwierigkeiten mit dem Regierungspräsidium Darmstadt, das für die Vergabe von Codes für das Spielersperrsystem OASIS in der Gastronomie zuständig ist – Hessen hatte OASIS für Spielhallen bereits 2014 eingeführt. Wie der 2. Vorsitzende Michael Stang bestätigte, haben etliche Gastronomieaufsteller bis heute noch keinen Zugang zu OASIS bekommen, er eingeschlossen.
Entwurf zum hessischen Spielhallengesetz
Ein Lichtblick war der erste Regierungsentwurf für ein hessisches Spielhallengesetz vom Innenministerium, der obersten Glücksspielbehörde in Hessen. Erlaubnisse sollen laut Entwurf für bis zu 15 Jahre erteilt werden. Das Spielhallengesetz soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Das bestehende Gesetz, so Wollenhaupt, sei „furchtbar“, da die 300 m-Abstandsregelungen sich auch auf Bushaltestellen und Spielplätze beziehe, einfach auf alles, was im entferntesten mit (Klein-)Kindern zu tun habe. „Würde dieses Gesetz angewendet werden, so wären 95 Prozent aller Standorte in Hessen weg!“ Doch nach intensiver politischer Arbeit gebe es nun diesen 1. Regierungsentwurf. Der HMV formuliere momentan eine Stellungnahme hierzu, doch „konnten wir bei unseren politischen Gesprächen vermitteln, was uns bei der Abstandsregelung wichtig war“, betonte Wollenhaupt. Im Entwurf würde nun der Mindestabstand von 300 m zwischen einzelnen Spielhallen bestehen sowie zu Suchtberatungsstellen und zu Schulen ab Klasse 5.
Im Einzelfall kann die zuständige Behörde aber bei der Vergabe der Erlaubnis zum Betreiben einer Spielhalle eine Ausnahme vom Mindestabstand machen. Hierzu müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Die Spielhalle muss erstens von einer akkreditierten Prüforganisation zertifiziert sein, wobei diese Zertifizierung alle zwei Jahre wiederholt werden muss. Dabei geht es nicht um ein akkreditiertes Prüfprogramm wie in anderen Bundesländern, sondern lediglich um eine akkreditierte Prüforganisation. Der Betreiber benötigt zweitens einen Sachkundenachweis mit Prüfung. Das Personal der Spielhalle muss drittens besonders geschult sein.
Mehrfachkonzessionen möglich
Auch wenn laut Entwurf Mehrfachkonzessionen grundsätzlich verboten sind, gibt es Ausnahmemöglichkeiten. Spielhallen, die bereits am 1. Januar 2020 in einem baulichen Verbund bestanden haben oder eine bis längstens zum 30. Juni 2032 gültige Erlaubnis für bis zu 3 Spielhallen je Gebäude oder Gebäudekomplex haben, können eine Genehmigung zum Weiterbetrieb erhalten, wenn fünf Bedingungen erfüllt sind: (1.) Es muss eine Zertifizierung von einer akkreditierten Prüforganisation vorliegen, die alle zwei Jahre wiederholt werden muss. (2.) Der Betreiber benötigt einen Sachkundenachweis mit Prüfung. (3.) Das Personal muss besonders geschult sein. (4.) Während der Öffnungszeiten ist in jeder der im Verbund stehenden Spielhallen wenigstens eine besonders geschulte Person als Aufsicht anwesend. (5.) Zutritt bei Verbundspielhallen erst ab 21 Jahren. Zu allen Ausnahme-Regelungen soll es eine Übergangsfrist von einem Jahr geben.
„Wir bleiben dran“
Timo Schwarzer berichtete von den Aktivitäten des Arbeitskreises Jungunternehmer (AKJU), deren Sprecher er ist. Der Arbeitskreis besteht momentan aus 11 Personen. Der AKJU beschäftige sich unter anderem ebenfalls mit dem Entwurf des Hessischen Spielhallengesetzes, mit der Spielapparatesteuer, dem illegalen Spiel und OASIS in der Gastronomie. „Wir wollen analog zum Bayerndialog ebenfalls eine Infobroschüre auflegen, den Hessendialog“, so Schwarzer. Die erste Ausgabe soll es zum 50-jährigen Jubiläum des HMV am 25. Juni geben. Der Blick hin zu jüngeren Unternehmerinnen und Unternehmern sei ein großes Anliegen des Vorstandes, ergänzte Wollenhaupt. Andere Sichtweisen und vor allem neue Ideen seien immer willkommen.
Illegales Spiel
„Es kann nicht sein, dass wir uns entscheiden sollen, ob wir legal pleite gehen oder in die Illegalität abwandern“ – so leitete Beisitzer Christoph Schwarzer seinen Beitrag zum illegalen Spiel ein. Das illegale Spiel sei bedrohend und könne alles, was sich ehrliche Unternehmerinnen und Unternehmer aufgebaut haben, vernichten. Er berichtete von Plänen, eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft in Frankfurt einzurichten, die sich um das illegale Spiel kümmern soll. Es müsse doch auch in den Kommunen klar werden, dass nur das legale Spiel Jugend- und Spielerschutz umsetzt, nicht das illegale, so Schwarzer.
Weitere Themen auf der Jahreshauptversammlung waren das Spielersperrsystem OASIS in der Gastronomie, die Spielapparatesteuer, die Zertifizierung sowie die Anwendungsproblematik Saldo 1/Saldo 2.