Branchenzertifizierung: So lief die BA-Veranstaltung in Verden

Der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) kündigt nach den Sommerferien weitere BA-Informationsveranstaltungen – Branchenzertifizierung an und berichtet von der Auftaktveranstaltung in Verden (Aller). Danach begrüßten im Niedersachsenhof der Vorsitzende des Automatenverbands Niedersachsen (AVN) Frank Waldeck und der stellvertretende Vorsitzende des Nordwestdeutschen Automaten-Verbands (NAV) Martin Reuvers am 14. Juli rund 65 Automatenunternehmerinnen und -unternehmer und ordneten die Zertifizierung im politischen und gesetzgeberischen Kontext ein. Prof. Florian Heinze, AVN- und NAV-Justiziar und Geschäftsführer des AVN, schloss die juristischen Erläuterungen an. Dabei ging er laut BA insbesondere auf die jeweiligen Landesspezifika und Anforderungen der beiden Bundesländer Niedersachsen und Bremen ein.

Fristen zur Durchführung der Zertifizierung

Während die Zertifizierungspflicht in Bremen nach Ablauf einer Übergangsfrist für alle Betriebe gilt, geht das Land Niedersachsen zeitlich gestaffelt vor. Die Verpflichtung besteht hier für solche Betriebe, die eine neue Erlaubnis nach dem Niedersächsischen Spielhallengesetz benötigen. Wichtig sind Heinze zufolge damit insbesondere die Fristen zur Durchführung der Zertifizierung. In Niedersachsen müssen die aktuell betroffenen Betriebe bis zum 31. März 2023 die Sachkundeprüfung erfolgreich absolviert und die Zertifizierung des Betriebs durchgeführt haben. Die Unternehmerinnen und Unternehmer aus Bremen müssen die Zertifizierung bis spätestens 1. Juli 2024 durchführen.

Zertifizierungsstandards von DAW und GZQG

Derzeit existieren auf dem Markt zwei Standards zur Branchenzertifizierung, der GZQG-Standard und der DAW-Standard, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) als akkreditierungsfähig bewertet wurden. Sabine Dittmers-Meyer, Geschäftsführerin der Deutschen Gesellschaft für Zertifizierung und Qualitätssicherung von Glücksspielen (GZQG), stellte den GZQG-Standard vor, AWI-Geschäftsführer Manuel Michalski den DAW-Standard. Prof. Franz W. Peren von der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, der den Standard der GZQG maßgeblich mit entwickelt hatte, erläuterte laut BA wesentliche Inhalte der Zertifizierung, wie beispielsweise die Sicherung des Jugend- und Spielerschutzes innerhalb des gewerblichen Geldspiels durch die Zertifizierung.

Gegenüberstellung von Kosten, Prüfinhalten und Leistungen

Derzeit gibt es drei unabhängige Prüforganisationen, die auf Grundlage der beiden Zertifizierungsstandards Spielhallen zukünftig prüfen können: TÜV Rheinland, ClarCert und MTIC InterCert. Dafür müssen auch sie ein Akkreditierungsverfahren durchlaufen. Kosten, Prüfinhalte und Leistungen dieser drei Prüforganisationen stellte Andy Meindl, Präsident des BA und des Bayerischen Automaten-Verbands (BAV), in einer Fragematrix gegenüber. Anknüpfend an die Prüfinhalte erläuterte BA-Justiziar Stephan Burger das durch den BAV entwickelte Sicherheitskonzept. Das Konzept ist speziell auf Spielhallen abgestimmt und kann als Arbeitshilfe für eine erfolgreiche Branchenzertifizierung dienen, wie der BA betont.

In einer abschließenden Fragerunde unter der Moderation von Frank Waldeck gaben Bettina Dzieran von InterCert und Olaf Seiche von TÜV Rheinland Einblicke in den Zertifizierungsprozess einer Spielhalle und gingen auf die individuellen Fragen der Unternehmerinnen und Unternehmer ein. Diese drehten sich unter anderem um die Gültigkeit der bisherigen Zertifizierung oder den Einfluss von Pausenregelungen auf die Zertifizierung. „Wir sind glücklich mit dieser praxisorientierten Veranstaltungsreihe ein Format gefunden zu haben, um über die bevorstehende Zertifizierung der Unternehmen zu informieren. Bleiben Sie gespannt“, so der BA.

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