23.09.2022
Gastro: Mehrwertsteuersenkung bis Ende 2023
Anfang September war in Berlin die Entscheidung gefallen, dass die zuvor nur bis Ende 2022 befristete Mehrwertsteuersenkung auf Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent bleiben soll. Die Gültigkeitsdauer war noch unklar, steht jetzt aber fest: Der reduzierte Satz soll zunächst bis zum 31. Dezember 2023 gelten.
Dem Dehoga Bundesverband zufolge wurde das entsprechende Änderungsgesetz in der Sitzung des Finanzausschusses am 21. September beschlossen. Auch der Haushaltsausschuss habe sich für die Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Gastronomieleistungen ausgesprochen.
Vermeidung von Wettbewerbsverzerrung
Der Dehoga zitiert die Erklärung durch den Ausschuss: „Durch die Corona-Pandemie sind Verhaltensänderungen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern eingetreten, die eine stärkere Substituierbarkeit von geliefertem oder mitgenommenem Essen und z. B. gelieferten Kochboxen mit dem Essen in einem Gastronomiebetrieb nahelegen. Da geliefertes oder mitgenommenes Essen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt, ist es zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen geboten, die Steuersatzermäßigung für Gastronomieleistungen zu verlängern. Ob die beschriebenen Verhaltensänderungen dauerhaft sind, bleibt jedoch zunächst abzuwarten. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen soll vor diesem Hintergrund zunächst um ein weiteres Jahr bis Ende 2023 verlängert werden.“
Dauerhafte Geltung zentral
Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges bezeichnet die Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen als „ganz wichtiges Signal für die Branche in schwierigster Zeit“. Zugleicht betont sie: „Klar ist indes auch, dass die dauerhafte Geltung der Maßnahme für die Zukunftssicherung der Restaurants von zentraler Bedeutung ist.“
Der Dehoga werde sich deshalb weiter mit ganzer Kraft und überzeugenden Argumenten auf allen Ebenen für die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung einsetzen. Zuletzt hatte der Gastgewerbe-Verband am 9. August einen Argumente-Katalog an die Bundesregierung und Parteivorsitzenden der Ampelkoalition geschickt, um noch einmal zu verdeutlichen, warum die 7 Prozent auf Speisen bleiben müssen.
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