2. BAV-Rechtstag im November

Der Bayerische Automaten-Verband (BAV) lädt seine Mitglieder zum zweiten BAV-Rechtstag am 24. November 2022 nach Aschheim ein. Es sollen aktuelle Themen rechtlich verständlich und umfassend erläutert und Fragen sofort vor Ort beantwortet werden. Der erste BAV-Rechtstag im Juli sei sehr positiv angenommen worden, so der BAV. Mit dem Themenschwerpunkt OASIS habe einiges an Aufklärungsarbeit geleistet werden können.

Für den zweiten BAV-Rechtstag sind nach der Begrüßung durch Verbandspräsident Andy Meindl und Verbandsjustiziar RA Mirko Benesch folgende Themen geplant: „Welche Auflagen bzw. Nebenbestimmungen in (Erlaubnis-) Bescheiden zum Betrieb einer Spielhalle sind erlaubt“, „Neuigkeiten im Arbeitsrecht seit dem Inkrafttreten des Nachweisgesetzes zum 01.08.2022“, „Kauf/Verkauf und Übergabe von Spielhallen- & Gastronomiebetrieben an Familienmitglieder“ und „Neuigkeiten bei der Gastronomieaufstellung mit Vorstellung neuer Aufstellverträge“. Außerdem wird BAV-Vizepräsidentin Petra Höcketstaller über Neuigkeiten bei der Gastroaufstellung sprechen, etwa zu neuen Aufstellverträgen.

Begleitet werde der Rechtstag von vier branchenerfahrenen Rechtsanwälten der Kanzlei Benesch & Partner, betont der BAV, die auch für sonstige Rechtsfragen zur Verfügung stünden. Bei drängenden Fragen oder akuten Problemen könnten sich Mitglieder direkt an Justiziar Benesch wenden.

Die Veranstaltung ist für BAV-Mitglieder kostenfrei. Sie findet von 10 bis 15 Uhr im Achat Hotel SchreiberHof (Erdinger Str. 2 in 85609 Aschheim) statt. Der Verband bittet um Anmeldung bis zum 16. November über die BAV-Geschäftsstelle: Tel. 08671 9287440, info@bavev.de.

Vorher bereits – für den 4. November – lädt der BAV seine Mitglieder zur Herbstversammlung ein. Diese findet im Hegel-Saal in Bamberg statt.