08.02.2023
Niedersachsen: Ab April Zutritt ab 21 Jahren
In einem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW) werden die Erlaubnisbehörden darauf hingewiesen, dass in allen Spielhallen Niedersachsens ab dem 1. April 2023 der Eintritt für Spielgäste erst ab 21 Jahren gewährt werden darf. Hintergrund ist das im vergangenen Jahr in Kraft getretene neue Spielhallengesetz. Darüber berichtet der Justiziar und Geschäftsführer des Automaten-Verbands Niedersachsen (AVN), Prof. Florian Heinze, in einem Rundschreiben.
„Nach Auffassung des MW müssen alle Spielhallen (ausnahmslos und unabhängig davon, mit welcher Genehmigung sie betrieben werden) das Eintrittsalter auf 21 Jahre heraufsetzen“, fasst Heinze zusammen. Was die Begründung des MW angeht, bleiben nach Ansicht von Heinze allerdings „Rechtsfragen offen“. Die Auffassung des MW erfordere einen nicht unerheblichen Begründungsaufwand – werde aber von den Erlaubnisbehörden vor Ort beachtet werden. „Wer ,auf Nummer sicher‘ gehen will, folgt der Ansicht des MW – und setzt das Eintrittsalter ab dem 1. April 2023 auf 21 Jahre herauf und beschäftigt in Doppelspielhallen ab dem 1. April 2023 eine zweite Aufsicht“, so Heinze. Auch die Mindestanzahl von einer Person pro Spielhalle vor Ort zur Aufsichtsführung ist gesetzlich geregelt. Wer sich der Ansicht des MW nicht anschließen will, riskiere Ordnungswidrigkeitenverfahren und wird versuchen müssen, seine (gegenteilige) Rechtsposition vor dem Bußgeldrichter oder in einem sich anschließenden Rechtsbeschwerdeverfahren durchzusetzen.
In dem erwähnten Erlass ist auch geregelt, dass die ursprünglich am 31. März 2023 endende Übergangsfrist für die Vorlage einer Spielhallen-Zertifizierung bis zum 30. September 2023 verlängert wird (games & business berichtete kürzlich). Allerdings müssen Spielhallenbetreiber bis zum 31. März 2023 gegenüber ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde das „ernsthafte Bemühen“ um eine (noch nicht erreichbare) Zertifizierung durch eine akkreditierte Prüforganisation nachweisen.
Weiterführende Informationen – vor allem zu juristischen Fragen – liefert der Verband.