14.02.2023
Zertifizierung: Neue Frist in RLP
Die in Rheinland-Pfalz für Glücksspiel zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat die Ordnungsbehörden angewiesen, die Frist zur Vorlage einer Spielhallen-Zertifizierung bis zum 30. September 2023 zu verlängern. Die ursprüngliche Frist war auf den 31. März 2023 datiert. Darüber berichtet der Justiziar des Automaten-Verbands Rheinland-Pfalz (AVRP), Tim Hilbert (Foto), in einem Rundschreiben. Eine Initiative vonseiten der Unternehmer sei nicht erforderlich. Der Verband empfiehlt jedoch Rücksprache mit der jeweiligen Erlaubnisbehörde zu halten, und sich die Fristverlängerung bestätigen zu lassen.
Keine Prüforganisation akkreditiert
Hintergrund ist, dass die für die Akkreditierung von Prüforganisationen zuständige Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) bislang keine Prüforganisationen akkreditiert hat. Spielhallenbetreiber sind also aktuell gar nicht in der Lage, ein Zertifikat einer akkreditierten Prüforganisation vorzulegen. Im Akkreditierungsprozess befinden sich derzeit die Prüforganisationen TÜV Rheinland, ClarCert (beide DAW-Standard) und Intercert (GZQG-Standard), wie der Verband informiert.
Einfachspielhallen im Abstandskonflikt
„Die gesetzliche Verpflichtung zur Zertifizierung gilt sowohl für Einfachspielhallen im Abstandskonflikt als auch für Mehrfachspielhallen“, schreibt Hilbert. Der Verband weist auf einen wichtigen Aspekt in Zusammenhang mit der Zertifizierung für Einfachspielhallen im Abstandskonflikt hin: Nach dem Landesgesetz sollen Einfachspielhallen in Rheinland-Pfalz, die den gesetzlich vorgesehenen Mindestabstand unterschreiten, der Weiterbetrieb bis zum 30. Juni 2028 gestattet werden. Voraussetzung ist, dass sie von einer unabhängigen Prüforganisation im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und die Durchführung der Maßnahmen des Sozialkonzepts nach § 6 GlüStV 2021 zertifiziert sind und die Zertifizierung in regelmäßigen Abständen, mindestens alle zwei Jahre, wiederholt wird. Anders als bei Mehrfachspielhallen sehe das Gesetz für diese Spielhallen keine Überprüfung durch eine Akkreditierungsstelle gemäß ISO/IEC 17065 vor.
Der AVRP befinde sich derzeit in der Klärung mit den zuständigen Stellen, welche Prüforganisationen für die Zertifizierung von Einfachspielhallen im Abstandskonflikt anerkannt werden. Hilbert: „Uns ist hierbei mit Blick auf die Frist 30. September 2023 die Dringlichkeit der Klärung mehr als bewusst. Trotzdem empfehlen wir Betreibern von Einfachspielhallen im Abstandskonflikt, mit dem Zertifizierungsverfahren erst zu beginnen, wenn hier eine Klärung erfolgt ist.“
Für Rückfragen steht der Verband zur Verfügung. Vor Kurzem hatte auch Niedersachsen die Frist zur Vorlage einer Spielhallen-Zertifizierung verlängert.