NAV erinnert an Frist

Bis zum 31. März 2023 müssen die aktuellen Sozialkonzepte für Spielhallen und die Gastronomie in Bremen eingereicht werden. Darauf weist der Nordwestdeutsche Automaten Verband (NAV) in einem Rundschreiben hin. Auch der Aushang zum bundesweiten Sperrsystem müsse zwingend mit eingereicht werden, da das Sozialkonzept ansonsten nicht vollständig sei und somit nicht anerkannt werde. Außerdem muss bis zum 31. März 2023 für jede Spielhalle sowie für jeden Aufstellplatz in der Gastronomie in Bremen der Dokumentationsbericht für das Jahr 2022 (Dokumentationszeitraum 01. Januar 2022 – 31. Dezember 2022) erstellt und bei der zuständigen Behörde eingereicht werden, so der Verband. Erstmals bietet die zuständige Stelle in Bremen (Referat 50 Gewerbeangelegenheiten) hierfür einen Vordruck. Dieser soll nach Angaben des NAV zwingend verwendet werden.