14.03.2023
Verstöße gegen Werbebestimmungen: GGL verhängt Bußgeld
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat Anfang März erstmals ein Bußgeld verhängt. Und das gegen einen erlaubten Glücksspielanbieter, der sich nicht an die Werbebestimmungen der Erlaubnis hielt. Der damit zur Verantwortung gezogene Online-Glücksspielanbieter habe auf sogenannten Affiliate-Seiten inseriert, auf denen auch für illegale Glücksspielangebote geworben wurde, meldet die in Halle (Saale) ansässige GGL.
Der Behörde zufolge handelt es sich um einen Ordnungswidrigkeitsbescheid in fünfstelliger Höhe. Dieser erging an einen Anbieter von Glücksspielen im Internet, der nach Erhalt der staatlichen Glücksspiel-Erlaubnis durch die GGL bewusst auf Webseiten für sein Angebot warb, auf denen auch für illegale Angebote geworben wird. Dies ist laut den Werbebestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags nicht zulässig. Legale Anbieter von Glücksspielen im Internet dürften nicht auf Webseiten werben, auf denen auch für illegale Glücksspiele geworben wird, weist die GGL hin. Denn Intention des Glücksspielstaatvertrags sei es, durch eine strikte Trennung der legalen von den illegalen Angeboten den Spielerschutz zu gewährleisten.
Auf wiederholte Verstöße folgt Erlaubnisentzug
GGL-Vorstand Ronald Benter (l.): „Wir halten diese Werbebestimmungen für sehr gut und begründet. Die GGL überwacht die Angebote von legalen Anbietern konsequent. Bei Verstößen erheben wir empfindliche Bußgelder. Auch der Entzug der Erlaubnis bei wiederholten Verstößen gegen die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags ist eine Maßnahme, vor der wir nicht zurückschrecken.“ Vorstand Benjamin Schwanke ergänzt: „Die legalen Online-Glücksspielanbieter können kein Interesse daran haben, auf Seiten zu werben, auf denen auch für illegales Glücksspiel geworben wird. Das schädigt den Ruf der Anbieter.“
Verbraucher könnten sich jederzeit auf der sogenannten amtlichen Whitelist der GGL darüber informieren, welche Online-Glücksspielanbieter über eine staatliche Erlaubnis der GGL verfügen und damit legal sind und die erforderlichen Spielerschutzmaßnahmen einhalten, betont die Behörde. Zuletzt musste die GGL Rückschläge im Kampf gegen illegales Spiel hinnehmen. Die Sperrung illegaler Glücksspiel-Webseiten war durch Gerichte für unrechtmäßig erklärt worden.
Foto: © Sina Ettmer