19.04.2023
Frankfurt: Vernichtung illegaler Geldspielgeräte und Kontrollen
Das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main hat 34 illegale Geld- und Unterhaltungsspielgeräte der Vernichtung zugeführt. Die 34 Automaten stammen laut Mitteilung der Stadt aus abgeschlossenen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die fachgerechte Vernichtung erfolge durch ein Frankfurter Recyclingunternehmen. Sichergestellt wurden die Geräte von der Operativen Kontroll- und Ermittlungseinheit (OPE) der Stadtpolizei. Diese setzt sich seit 2018 schwerpunktmäßig für den Kampf gegen illegales Glücksspiel in Frankfurt am Main ein.
Der Stadt Frankfurt zufolge wurden seit der Gründung der OPE im Jahr 2018 insgesamt 188 illegale Automaten im Wert von über einer Millionen Euro nach Abschluss der Verfahren fachgerecht entsorgt und vernichtet. Gemeinsam mit dem Zoll, den Finanzbehörden und der Landespolizei würden regelmäßig Kontrollen durchgeführt. Die Summe, der durch das illegale Aufstellen und Betreiben der Geld- und Unterhaltungsspielgeräte hinterzogenen Steuern, beläuft sich demnach auf zirka 15,7 Millionen Euro.
2022: 776 Gewerbekontrollen und 126 Verstöße gegen OASIS
Für das Jahr 2022 meldet die Stadt die Kontrolle von 776 Gewerbebetrieben durch die OPE. 325 Ordnungswidrigkeitenverfahren seien eingeleitet worden. Im Weiteren werden 22 Strafverfahren wegen Hinterziehung städtischer Abgaben und Steuerhinterziehung genannt sowie 160 Sicherstellungen, überwiegend von illegalen Geld- und Unterhaltungsspielgeräten. 19 Betriebe seien geschlossen worden.
Darüber hinaus führte die OPE im Oktober 2022 Schwerpunktkontrollen durch, um die seit 1. Juli 2022 auch für Gaststätten geltende Verpflichtung zur Teilnahme am Spielersperrsystem OASIS zu prüfen. In 126 Fällen habe kein OASIS-Sperrsystem vorgewiesen werden können. Das Ordnungsamt verhängte 2022 in der Folge Bußgelder in Höhe von zirka 179.000 Euro.
Auslegungshilfe zum neuen Spielhallengesetz
Das Hessische Innenministerium hatte kürzlich bekannt gegeben, den Ordnungsbehörden der Kommunen und kreisfreien Städte eine alltagstaugliche Auslegungshilfe zum neuen Spielhallengesetz sowie eine detaillierte Checkliste für Vorortkontrollen zur Verfügung zu stellen. „Das Ordnungsamt begrüßt diese Unterstützung“, so die Stadt. Man werde die Anleitungen in Bezug auf etwaige Optimierungsmöglichkeiten für die eigenen Kontrollen mit den bereits vorhandenen Kontrollparametern abgleichen.
Filmprojekt der Automatenbranche
Wie sich illegale Automaten von legalen Geldgewinnspielgeräten unterschieden, erklärt seit Kurzem auch ein rund 7-minütiger Aufklärungsfilm. Entstanden ist er aus einer Zusammenarbeit des Bayerischen Automaten-Verbands (BAV) mit dem Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer (FGA) und der Kanzlei Benesch & Partner sowie mit Unterstützung des Bundesverbands Automatenunternehmer (BA). Der Film richtet sich primär an Behörden, die Polizei, Politikerinnen und Politiker sowie Ministerien. Neben den Unterschieden der Geräte weist er auch deutlich aus, welche Maßnahmen die zuständigen Vollzugsbehörden ergreifen können. Der Film ist hier abrufbar.
Bild: © Ordnungsamt Stadt Frankfurt am Main, Foto: Ulrike Wiedenfels