Online-Glücksspiel: 700 Verstöße

Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages vor zwei Jahren sind im Online-Glücksspiel etwa 700 Verstöße gegen die Bestimmungen des Regelwerks registriert worden. Das geht aus einer dpa-Meldung hervor, die sich auf eine Anfrage der AfD an die Landesregierung von Sachsen-Anhalt bezieht. Hinzu kämen mehr als 1.700 Verstöße von Zahlungsdienstleistern wegen der Mitwirkung bei verbotenen Zahlungen. Im erlaubten Online-Glücksspiel wurden laut den Antworten der Landesregierung 28 Verstöße registriert. Insgesamt seien vier Strafanzeigen gegen legale Anbieter gestellt worden, wobei zwei mittlerweile wieder eingestellt seien.

Zuständig für die Regulierung des Online-Glücksspiels ist seit dem 1. Januar 2023 die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle. Die Behörde geht gegen illegale Anbieter vor und ist für die stetige Überwachung der Einhaltung der lnhalts- und Nebenbestimmungen der Veranstalterlaubnisse zuständig, führt die Landesregierung aus. Erhalte die GGL im Rahmen der eigenen Aufsichtstätigkeit oder durch Hinweise Externer beispielsweise Kenntnis von einer Änderung, welche nicht durch den Erlaubnisinhaber angezeigt wurde, fordere die GGL den Erlaubnisinhaber unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einhaltung seiner Pflichten auf. Falls in diesem Zusammenhang Zweifel an der Zuverlässigkeit der Erlaubnisinhaber aufgetreten sind, obliege es der GGL, erneut Nachweise abzufordern, welche die notwendige Zuverlässigkeit belegen. Sofern der Erlaubnisinhaber nach Ablauf der Frist die Pflichten nicht oder nicht vollständig erfüllt, könne je nach Schwere des Verstoßes unter anderem eine Aussetzung der Erlaubnis für drei Monate oder auch ein Widerruf der Erlaubnis in Betracht kommen.

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